Kommentar
Unfreiheit, die sich als Freiheit tarnt
Die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist ein Grundrecht. Das steht in Artikel 2 des Grundgesetzes. Diese Freiheit ist - wie alle Grundrechte - nicht grenzenlos. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit endet, wenn die Rechte anderer verletzt sind. Auch das steht im Grundgesetz.
Nun gibt es in Deutschland viele Regeln und Gesetze, die die Freiheit des Individuums einschränken. Es gibt die Anschnallpflicht, Körperverletzung ist strafbewährt. Die Körperverletzung durch Rauchen allerdings nicht.
Trotz aller medizinischen Erkenntnisse ist Tabakrauchen noch immer gesellschaftlich anerkannt. Die Freiheit, nicht (passiv) zu rauchen, ist noch immer kein allgemein anerkanntes Recht. Kein anderes Land in Europa tut sich so schwer mit dem Nichtraucherschutz wie Deutschland. In NRW wird in jeder dritten Gaststätte und in vier von fünf Bars geraucht. Das muss ein Ende haben.
Dabei geht es nicht ums Strafrecht. Es geht nur um das Ende der Unfreiheit für Nichtraucher. Und das bundesweit. Wer nicht rauchen will, darf nicht gezwungen werden. Raucher können ihre Sucht zu Hause befriedigen - oder priemen oder schnupfen. Dann muss niemand unter der Sucht anderer leiden.
Lesen Sie dazu auch den Bericht: Scharfe Kritik an der Tabakpolitik der Bundesregierung