Formular zur Mitnahme von Schmerzmitteln
BONN (eb). Viele Patienten sind auch im Urlaub auf Arzneien angewiesen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Grundsätzlich dürfen solche Arzneien, falls von einem Arzt verschrieben, als persönlicher Reisebedarf mitgeführt werden.
Darauf weist die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hin. Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Schengen-Staaten sollte dazu eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung mitgeführt werden. Ein entsprechendes Formular kann unter www.bfarm.de heruntergeladen werden.