Rückenschmerz - AOK-Vertrag läuft schleppend

STUTTGART (mm). Der AOK-Vertrag Rückenschmerz läuft offenbar nicht so gut, wie sich dies Hausärzteverband und AOK anfänglich gewünscht haben.

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Es hätten sich zwar viele Kollegen eingeschrieben, tatsächlich aber würden deutlich weniger Kollegen ihre Patienten entsprechend behandeln, berichtete Dr. Christian Schmidt, Bezirksvorsitzender des Hausärzteverbandes Nordwürttemberg, kürzlich beim baden-württembergischen Hausärztetag in Stuttgart. Bei einem Workshop warb der Allgemeinarzt erneut für das gemeinsame Konzept von AOK und Hausärzten.

Vor zwei Jahren war der IV-Vertrag zwischen der AOK Baden-Württemberg und den Hausärzten geschlossen worden. Patienten mit einem chronischen Rückenschmerz der Lendenwirbelsäule stehen im Fokus des Projektes. Um diese wieder so zügig wie möglich ins Berufsleben zu integrieren, sollen Patienten dabei in eigens dafür eingerichteten Rückenstudios der AOK durch Bewegung und Muskulaturtraining fit und schmerzfrei gemacht werden. Die Hausärzte müssen sich in der Behandlung ihrer AOK-Patienten an den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) orientieren.

1500 Hausärzte und 200 Orthopäden hatten sich bereits im ersten Jahr 2005 in den AOK-Rückenschmerzvertrag eingeschrieben. "Es war der erste große Vertrag der Hausärzte mit der AOK", so Schmidt. 2006 folgte der Hausarztvertrag. Doch der bürokratische Aufwand sei groß, die Honorierung nicht all zu üppig, und viele Patienten kämen in der Praxis für das Programm überhaupt infrage, monieren Kritiker des Programms.

Allgemeinarzt Schmidt, der sich nach eigenen Angaben in der Chirotherapie spezialisiert hat, ist da anderer Meinung: "Immerhin habe ich in meiner Praxis durch die Behandlung der AOK-Rückenschmerzpatienten im Quartal 600 bis 700 Euro mehr in der Kasse", berichtete er in Stuttgart. Hausärzte erhielten erstmalig bei der ersten Patienteneinschreibung 120 Euro. In den Folgequartalen würden für Einschreibungen 60 Euro ausbezahlt, wenn die eingeschriebenen Ärzte mindestens einen Patienten betreuen. Pro teilnehmendem Patienten zahle die AOK darüber hinaus eine Pauschale von 25 Euro im ersten Quartal. Bei quartalsüberschreitender Behandlung in den Folgequartalen würden 15 Euro vergütet.

"Wenn ein Patient vier Wochen beschwerdefrei ist und dann doch wieder mit Kreuzproblemen in der Praxis erscheint, so gilt seine erneute Behandlung als neuer Fall", klärte Schmidt auf. Für eine Empfehlung, bei dem Präventionsangebot der AOK mitzumachen, erhielten die Mediziner zudem weitere 13 Euro bezahlt. Alle Abrechnungen gehen dabei über die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG).

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