Rückenschmerzen

Bildgebung zu oft auf Druck der Patienten?

Offenbar gewähren viele Ärzte ihren Patienten mit unspezifischen Rückenschmerzen eine CT oder MRT, weil sei keine Lust und Zeit haben, sich auf längere Diskussionen einzulassen. Darauf deutet eine Umfrage in US-Kliniken.

Von Thomas Müller Veröffentlicht:
Bildgebung bei Kreuzschmerz: Unklare Befunde können Ängste bei Patienten schüren.

Bildgebung bei Kreuzschmerz: Unklare Befunde können Ängste bei Patienten schüren.

© Lisa F. Young / fotolia.com

ANN ARBOR. Eigentlich weiß es jeder Arzt: Röntgen und MRT bringen nichts bei Patienten mit unspezifischen Kreuzschmerzen, sofern nicht Warnzeichen wie Traumata, Osteoporose oder ein Tumor in der Anamnese auf eine schwerwiegende Erkrankung deuten. Bei etwa 90 Prozent der Betroffenen lässt sich durch die Bildgebung keine gravierende organische Ursache für die Schmerzen erkennen, und bei den meisten CT- und MRT-Befunden ist fraglich, ob sie etwas mit den Schmerzen zu tun haben. In der Regel sind die Beschwerden myofaszial, psychosozial oder somatoform bedingt. Die Bildgebung erweist sich in solchen Fällen oft als schädlich, weil sie mit unklaren Befunden Ängste schürt und mit nachfolgenden Untersuchungen die Chronifizierung der Schmerzen begünstigt.

Jede dritte MRT überflüssig

Nichtsdestotrotz wird fleißig weitergeröntgt, das ist in Deutschland nicht viel anders als in den USA. Dort ist nach Untersuchungen etwa jede dritte lumbosakrale MRT überflüssig, berichten Ärzte um Dr. Erika Sears vom Veterans Affairs Center for Clinical Management Research in Ann Arbor.

Weshalb Ärzte wider besseres Wissen eine Bildgebung bei unspezifischem Kreuzschmerz veranlassen, bleibt daher ein Rätsel. Um dieses zu lüften, haben Sears und Mitarbeiter Fragebögen an über 1200 Ärzte und Krankenpfleger an Kliniken in der Region Ann Arbor geschickt (JAMA Intern Med 2016, online 17 Oktober). Rund die Hälfte hat geantwortet, davon waren 70 Prozent Ärzte.

Die Fragen drehten sich um den Fall einer 45-jährigen Patientin mit unspezifischen lumbosakralen Schmerzen ohne besondere Warnzeichen. Nur 18 der Antwortenden (3,3 Prozent) gaben an, die Frau würde wohl von der Bildgebung profitieren. Fast allen war also bewusst, dass die Bildgebung in diesem Fall nicht angemessen ist. Drei Viertel vertraten sogar die Auffassung, ein MRT- oder CT-Scan könnte weitere überflüssige Untersuchungen nach sich ziehen – auch in diesem Punkt bestand folglich große Einigkeit.

Allerdings gaben ebenso viele Befragte an, ohne Bildgebung könnten sie die Patientin nicht zu einem Spezialisten überweisen, der den Beschwerden weiter auf den Grund geht. Fast 60 Prozent waren zudem der Auffassung, die Patientin wäre wohl sehr verärgert, wenn sie keine Bildgebung bekäme, und zwei Drittel gaben an, für Patienten sei es schwer zu verstehen, weshalb diese Untersuchungen nicht nötig sind. Etwas mehr als ein Viertel (27 Prozent) befürchtete gar, die Frau könnte sie wegen Fehlbehandlung verklagen, sollten die sie Bildgebung unterlassen. 26 Prozent bemängelten, sie hätten nicht die Zeit, der Frau zu erklären, weshalb Röntgen und MRT bei ihr nichts nützen.

Jeder siebte Befragte gab an, dass es schwerfalle, sich an die Empfehlungen zu halten, wonach die Bildgebung bei der genannten Patientin überflüssig ist. Diese Rate war bei jüngeren Personen (unter zehn Jahren Berufserfahrung) doppelt so hoch wie bei älteren Personen (mehr als 20 Jahre im Beruf). Auch Befragte, die angaben, keine Zeit fürs Patientengespräch zu haben oder den Anwalt fürchteten, sahen sich nur schwer in der Lage, den Empfehlungen zu folgen.

Defizite bei Rechtssicherheit

Immerhin 92 Prozent aller Befragten würden es begrüßen, wenn sie Infomaterial hätten, in denen Patienten die Entscheidung erläutert wird, und 62 Prozent wünschten sich ein Evaluationswerkzeug, das bei der Entscheidung zur Bildgebung hilft.

Was ist also zu tun, um eine überflüssige Bildgebung zu vermeiden? Zum einen, so die Forscher um Sears, sollten Ärzte in den USA auch ohne vorherige MRT und CT in der Lage sein, Rückenschmerzpatienten an Spezialisten zu überweisen, zum anderen bestehen offenbar Defizite in puncto Rechtssicherheit und Patientenedukation. Hier gelte es also verstärkt anzusetzen.

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