Besteht Osteoporose-Risiko, sollte die Sturzgefahr geklärt werden

LEIPZIG (djb). Die evidenzbasierten Konsensusleitlinien des Dachverbandes Osteoporose (DVO) definieren starke Risikofaktoren für Osteoporose-bedingte Frakturen. Dies sind periphere Frakturen ohne adäquates Trauma und ein niedriges Körpergewicht (BMI unter 20 kg/m2). Ergeben Anamnese und körperliche Untersuchung bei Frauen nach der Menopause nur einen dieser Risikofaktoren, sollte unbedingt eine weitere Klärung erfolgen, empfiehlt Professor Thorsten Hennigs aus Frankfurt.

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Das Risiko für osteoporotische Frakturen wird nicht allein durch die verminderte Knochendichte, sondern durch weitere Faktoren bestimmt. Das wichtigste Instrument der Osteoporose-Diagnostik sei die Anamnese, sagte Hennings auf dem Osteologie-Kongreß in Leipzig . "Fragen Sie vor allem nach Stürzen", riet der Osteologe. Denn zwei oder mehr Stürze in den letzten sechs Monaten, die nicht eindeutig auf von außen einwirkende Kräfte zurückzuführen sind, gelten als starker Risikofaktor für Frakturen, wie Hennings bei einem MSD-Symposium gesagt hat.

Weitere Faktoren für eine hohe Gefährdung sind periphere Frakturen ohne adäquates Trauma seit der Menopause, niedriges Körpergewicht (BMI < 20 kg/m2) oder ein unabsichtlicher Gewichtsverlust von mehr als zehn Prozent in den letzten Wochen sowie - als Hinweis auf Wirbelkörperfrakturen - akute starke Rückenschmerzen oder eine Abnahme der Körpergröße um mehr als vier Zentimeter seit dem 25. Lebensjahr.

Liegt einer dieser Faktoren vor, bestehe Anlaß für eine Klärung des Sturzrisikos, etwa mit dem Tandem- oder Einbeinstand-Test, so der Osteologe. Außerdem sollte geklärt werden, ob tatsächlich eine Osteoporose vorliegt, mit Laboruntersuchung sowie einer Knochendichtemessung nach der DXA-Methode. Ergibt die Messung eine Osteoporose (T-Wert unter - 2,5), das heißt mehr als 2,5 Standardabweichungen unterhalb der Knochendichte einer jungen Frau, ist eine medikamentöse Therapie indiziert.

Bei einem T-Wert von -2 bis -2,5 sollte zunächst eine Röntgenuntersuchung erfolgen und beim Nachweis einer Fraktur eine medikamentöse Behandlung eingeleitet werden. Zur Verhinderung von Wirbelkörper- und Schenkelhalsfrakturen empfehlen die DVO-Leitlinien unter anderem das Bisphosphonat Alendronat (Fosamax®) als Medikament der ersten Wahl.

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