Monopolkommission serviert Aufgewärmtes

In ihrem 18. Hauptgutachten widmet sich die Monopolkommission unter anderem den Apotheken. Nicht zum ersten Mal und mit keineswegs ganz so neuen Ideen.

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Nachdem sich der Vorsitzende der Monopolkommission, Justus Haucap, in den vergangenen Monaten verschiedentlich für mehr Wettbewerb im Apothekenmarkt ausgesprochen hatte, widmet sich erwartungsgemäß das vorige Woche vorgestellte 18. Hauptgutachten auch diesem Thema. Neues hat das Gremium nicht vorgebracht: Bereits vor vier Jahren, in seinem 16. Hauptgutachten, erhob es die Forderung nach Aufhebung des Apotheken-Fremd- und Mehrbesitzverbotes. So auch diesmal: Es seien "keine Gründe ersichtlich, warum Apotheken nicht in der Form einer Kapitalgesellschaft geführt werden sollten".

Darüber hinaus wird ein "sanfter Preiswettbewerb auch bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln" vorgeschlagen und - gleichfalls schon vor vier Jahren angeregt - die Ablösung des fixen Abgabehonorars durch ein vom Patienten zu zahlendes Entgelt für Apotheken-Dienstleistungen. Auf diese Weise ließen sich Anreize setzen, dass Patienten günstige Apotheken aufsuchen, ist die Kommission überzeugt.

Die Reaktion der Bundesapothekerkammer fiel recht entspannt aus. BAK-Präsidentin Erika Fink: "Nicht der Geldbeutel darf darüber entscheiden, ob jemand vor der Einnahme eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels vom Apotheker umfassend informiert wird oder nicht." Für viele ältere, chronisch kranke und multimorbide Patienten sei der "Service-, Leistungs- und Qualitätswettbewerb der Apotheken innerhalb der gesetzlichen Grenzen von großer Bedeutung". Dieser Wettbewerb der Apotheken untereinander werde von der Monopolkommission erheblich unterschätzt, so Fink weiter.

Die Monopolkommission berät die Bundesregierung zu den Themen Wettbewerb und Regulierung. Sie erstellt alle zwei Jahre ein Hauptgutachten, in dem sie Stand und Entwicklung der Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik beurteilt und zu wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. (cw)

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