Hospizstiftung fordert klare Regeln für Verfügungen
BERLIN (ble). Als Konsequenz aus dem Fall der vorgestern Abend gestorbenen italienischen Wachkomapatientin Eluana Englaro hat die Deutsche Hospiz Stiftung (DHS) ein Patientenverfügungsgesetz mit klaren Vorgaben für die Ärzte gefordert (wie berichtet).
In einem Patientenverfügungsgesetz müssten für die Ärzte folgende Regeln genau festgeschrieben werden, so DHS-Geschäftsführer Eugen Brysch: "Mit wem habe ich zu reden? Wonach muss ich fragen? Hat sich der Betroffene konkret geäußert? Wann ist das Vormundschaftsgericht anzurufen?" Nur so könnten Patienten wirkungsvoll vor Fremdbestimmung geschützt werden, so Brysch. Zurzeit werde häufig nicht danach entschieden, was der Patient mutmaßlich gewollt hätte, sondern danach, "was man selbst in der Situation wollen würde."
Im Fall Englaros, die 17 Jahren im Wachkoma lag, sprach Brysch von einem "unwürdigen Schauspiel", das wegen des Fehlens eines Patientenverfügungsgesetzes auch in Deutschland Realität werden könne. Englaros Familie hatte vergangene Woche den vom höchsten italienischen Gericht erlaubten Sterbehilfeprozess eingeleitet. Die italienische Regierung hatte daraufhin versucht, lebenserhaltende Maßnahmen mit einem Eilgesetz zu erzwingen.
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