Praxisbedarf

Investitionsrechnung auf Knopfdruck?

Die Entscheidung für oder gegen ein neues Medizingerät hat ganz viel mit dem medizinischen Bedarf in der Praxis zu tun. Aber das Gerät muss sich natürlich auch rechnen. Ein arztspezifischer Investitionsrechner kann helfen, die Entscheidung vorzubereiten.

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Ultraschall der Schilddrüse: Ob sich ein neues Sonografie-Gerät rechnet oder nicht, hängt von vielen Faktoren ab.

Ultraschall der Schilddrüse: Ob sich ein neues Sonografie-Gerät rechnet oder nicht, hängt von vielen Faktoren ab.

© Olesia Bilkei / Fotolia

Schnee auf dem Bildschirm eines Ultraschallgeräts sollte bei einer Untersuchung eigentlich längst Schnee von gestern sein. Moderne Technik ist in der Lage, Störgeräusche, die den Schnee verursachen, herauszufiltern. Trotzdem stehen die alten Geräte teilweise immer noch in den Praxen.

Doch welchen medizinischen Zusatznutzen haben die neuen Geräte tatsächlich? Und lohnt sich angesichts von RLV und QZV, die immer noch in den meisten KVen die Budgets definieren, die Investition in ein neues Ultraschallgerät? Für den Kauf eines neuen Sonografie-Gerätes können durchaus 20.000 Euro und (weit) mehr fällig werden.

Kauf und Finanzierungen sollten mit Blick auf die Rentabilität und die Liquidität der Praxis gut überlegt sein. In die Rechnung fließen viele Faktoren ein, sowohl auf der Kostenseite, als auch bei den Einnahmen:

» Kostenseite: Wie hoch sind die Anschaffungskosten? Wie soll finanziert werden, und welche Kosten entstehen dadurch? Über welchen Zeitraum wird das Gerät steuerlich abgeschrieben? Welche Kosten entstehen im Betrieb? Mögliche Fixkosten sind beispielsweise die Raumkosten und nutzungsunabhängig fällige Wartungskosten. Variable Kosten sind zum Beispiel der Stromverbrauch je Fall, der Verbrauch des Ultraschallgels und der Papiertücher (je Fall), aber natürlich auch die Arbeitszeit der Medizinischen Fachangestellten für die Vorbereitung und Nachbereitung der Untersuchung und die Arbeitszeit des untersuchenden Arztes.

» Einnahmeseite: Voraussetzung für die Abrechnung von Ultraschallleistungen ist natürlich die Fachkunde, die ein Allgemeinarzt aber in der Regel über die Weiterbildung hat. Auch die Einhaltung der Ultraschallrichtlinie in Bezug auf die Geräte muss gewährleistet sein. Hier hat sich in den vergangenen Jahren bekanntlich einiges getan.

Bei den Einnahmen kommt es dann auf die Zahl der Patienten an, bei denen eine Ultraschalluntersuchung indiziert ist – und auf die Abrechnungsbedingungen für den jeweiligen Patienten: Wie hoch sind die Kasseneinnahmen pro Fall? Gibt es Begrenzungen durch das Regelleistungsvolumen (RLV) oder über Qualitätsbedingte Zusatzvolumina (QZV)? Wie sind die Einnahmen im Hausarztvertrag geregelt (Pauschale je Patient oder als eigene Leistung abgerechnet)? Wie viele Privatpatienten im Quartal brauchen ein Ultraschall?

Für jede Patientengruppe ist dann ein Wert pro Untersuchung zu hinterlegen und mit der angenommenen Zahl der Patienten zu multiplizieren. Die Addition dieser Werte ergibt die Gesamteinnahmen durch das neue Gerät.

Internet hilft bei der Rechnung

Mit den ermittelten Zahlen lässt sich dann ermitteln, wie lange es dauert, bis sich das Gerät amortisiert hat, wenn so viele Ultraschalluntersuchungen gemacht werden wie angenommen. Dabei sind auch Änderungen im GKV-Leistungskatalog nicht ohne Bedeutung. So wird beispielsweise das Screening auf ein Bauchaortenaneurysma in absehbarer Zeit Kassenleistung werden. Das könnte beispielsweise die Amortisation des neuen Gerätes beschleunigen. Schwer zu berechnen sind weiche Faktoren wie eine höhere Patientenbindung durch den Einsatz moderner Medizintechnik. Aber auch sie sollten in der Investitionsplanung berücksichtigt werden.

Bei der Investitionsrechnung können in der Regel betriebswirtschaftliche Berater oder Bankberater helfen. Zur Vorbereitung eines Beratungsgesprächs sind Investitionsrechner im Internet nützlich, die bei Eingabe der relevanten Werte per Mausklick berechnen, welche betriebswirtschaftlichen Auswirkungen eine Investition für die Praxis haben wird. (ger)

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