Dopingverdacht

Pechstein scheitert mit Klage vor BGH

Der Bundesgerichtshof hat die Schadensersatzklage von Claudia Pechstein abgewiesen. Sportler können damit Urteile des Internationalen Sportgerichtshofs auch in Zukunft nicht in Deutschland anfechten.

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein hat vor dem Bundesgerichtshof verloren. Die Richter erklärten ihre Schadensersatzklage wegen einer zweijährigen Dopingsperre durch den Eislauf-Verband ISU für unzulässig vor deutschen Gerichten. Das Oberlandesgericht München hatte die Klage Pechsteins zuvor noch angenommen. Die ISU ging dagegen damals in Revision, der Fall landete vor dem BGH. Mit dem jetzigen Urteil stärken die Richter den Internationalen Sportgerichtshof CAS, denn Sportler können auch in Zukunft Urteile des CAS in Deutschland nicht anfechten. Wahlmöglichkeit zwischen Sportschieds- und Zivilgerichten gibt es für sie auch weiterhin nicht.

Pechstein hatte sich mit der Klage vor dem BGH gegen einen Dopingverdacht infolge auffälliger Blutwerte gewehrt. Hämatologen hatten nachgewiesen, dass ihre Blutwerte nicht durch Doping, sondern durch eine vom Vater geerbte Sphärozytose hervorgerufen worden waren. Auch aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO) beruhten die auffälligen Blutwerte auf einer seltenen erblichen Form der Sphärozytose und nicht auf Doping.

Pechstein kritisierte das BGH-Urteil: "Jeder Flüchtling, der in Deutschland einreist und registriert wird, genießt Rechtsschutz. Aber wir Sportler nicht." Als Ohrfeige betrachtete sie die Begründung des Gerichts, sie habe die Schiedsgerichtsvereinbarung freiwillig unterschrieben. Jeder wisse, dass ein Sportler nicht an internationalen Wettbewerben teilnehmen dürfe, wenn er die Athletenvereinbarung nicht unterzeichne. (dpa/bae)

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Rezidive

Hustenstiller lindert Agitation bei Alzheimer

Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen forderte am Mittwoch beim Gesundheitskongress des Westens unter anderem, die dringend notwendige Entbudgetierung der niedergelassenen Haus- und Fachärzte müsse von einer „intelligenten“ Gebührenordnung flankiert werden.

© WISO/Schmidt-Dominé

Gesundheitskongress des Westens

KBV-Chef Gassen fordert: Vergütungsreform muss die Patienten einbeziehen