Patientenverfügung: Streit um Standard und Aussagen
AUGSBURG/LEIPZIG. Mit juristischen Mitteln streiten sich derzeit zwei Anbieter von Patientenverfügungen über Modalitäten und Anforderungen an diese für Ärzte verbindliche Willensbekundung. Konkret geht es via Einstweiliger Verfügung um das Unterlassen der Aussage, dass es für Patientenverfügungen und deren Anbieter erstmals einen Standard gibt. Der betroffene Anbieter kämpft ebenfalls vor Gericht gegen den Wettbewerber. (maw)