Berufshaftpflicht greift auch bei humanitären Einsätzen

KÖLN (akr). Die DBV Winterthur hat den Versicherungsschutz in der Berufshaftpflicht für Ärzte ausgedehnt, die in den Katastrophengebieten in Südasien ehrenamtlich tätig sind. Bei manchen anderen Versicherern wie der Deutschen Ärzteversicherung gilt bei freiwilligen Hilfseinsätzen von Kollegen generell ein weltweiter Schutz in der Berufshaftpflicht.

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Die DBV Winterthur reagiert mit der zusätzlichen Deckung auf viele Anfragen von Kunden. "Wir hatten in unserem Call-Center etwa 150 Anrufe von Ärzten zum Thema Berufshaftpflicht im Katastrophengebiet", berichtet Roland Wehn von der DBV Winterthur.

Für Ärzte in der Ausbildung - Studenten bis zu Assistenzärzten ohne Fachgebietsbezeichnung - gilt nach Angaben von Wehn bei der DBV Winterthur in der Berufshaftpflicht grundsätzlich eine weltweite Deckung. Policen von niedergelassenen Ärzten und anderen Kollegen erstrecken sich bei diesem Versicherer wie bei vielen anderen Gesellschaften nur auf Risiken in Deutschland oder Europa.

Für die Erweiterung des Versicherungsschutzes der DBV-Winterthur, die bis zum 1. Oktober 2005 in Kraft ist, müssen Ärzte weder einen Antrag stellen noch einen erhöhten Beitrag zahlen. Sie bezieht sich auf sämtliche ambulante medizinische Tätigkeiten im Krisengebiet. "Ausgeschlossen sind Operationen", erklärt Wehn. Dazu gehörten aber nur tatsächliche operative Eingriffe. "Nicht ausgeschlossen ist zum Beispiel das Klammern oder Nähen einer Wunde", sagt er.

Der Versicherer haftet nicht bei Ansprüchen, die nach US-Recht oder kanadischem Recht geltend gemacht werden.

Bei der zum Axa-Konzern gehörenden Deutschen Ärzteversicherung (DÄV) deckt die Berufshaftpflicht-Police grundsätzlich weltweit Risiken bei freiwilligen Einsätzen in Katastrophengebieten. "Wir haben das schon immer als erste Hilfe betrachtet", erklärt DÄV-Sprecher Karl-Heinz Silbernagel. Ärzte genießen danach im Ausland denselben Versicherungsschutz wie im Inland.

Hilfsorganisationen schließen in der Regel für Kollegen eine Berufshaftpflichtversicherung ab, wenn sie im Einsatz sind. "Ärzte, die für uns arbeiten, sind über einen allgemeinen Gruppenvertrag abgesichert", sagt Renate Esser, Personalreferentin für das Auslandspersonal bei den Kölner Maltesern. Bei der Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen werden Kollegen über die Zentrale in Frankreich versichert.

Außerdem sind Helfer, die für eine Hilfsorganisation in Südasien tätig sind, gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz umfaßt auch arbeitsbedingte Erkrankungen.

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