Verfassungsgericht verhandelt über Rauchverbote

Veröffentlicht:

KARLSRUHE (dpa). Die neuen Rauchverbote werden im kommenden Monat erstmals grundsätzlich vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Das Gericht verhandelt am 11. Juni in Karlsruhe über drei Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtraucherschutzgesetze Baden- Württembergs und Berlins.

Geklagt haben zwei Kneipenbesitzer aus Berlin und Tübingen sowie eine Diskothekenbetreiberin aus Heilbronn. Sie wenden sich nicht generell gegen das für Lokale geltende Rauchverbot, sondern beanstanden das Fehlen von Ausnahmeregeln. Das Urteil wird frühestens einige Wochen nach der Anhörung erwartet. Beim Bundesverfassungsgericht sind insgesamt 27 Verfahren anhängig.

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Patientinnen verwechselt

Prager Krankenhaus nimmt irrtümlich Abtreibung vor

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Rechtzeitig eingefädelt: Die dreiseitigen Verhandlungen zwischen Kliniken, Vertragsärzten und Krankenkassen über ambulantisierbare Operationen sind fristgerecht vor April abgeschlossen worden.

© K-H Krauskopf, Wuppertal

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“