Laserpointer sind eine Gefahr für Fußball-Torhüter

FRANKFURT/MAIN (Smi). Zuschauer versuchen Torhüter in Fußballstadien dadurch zu irritieren, dass sie Laserpointer auf sie richten. Vor den gesundheitlichen Gefahren einer solchen "Ablenkung" hat jetzt der Bundesverband der Augenärzte gewarnt.

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Laserpointer sind eine Gefahr für Fußball-Torhüter

© Foto: www.fotolia.de Maria.P.

Den betroffenen Spielern drohen Netzhautschäden, im schlimmsten Fall gar die Berufsunfähigkeit. Aus dem Bremer Fanblock war am vergangenen Samstag während des Gastspiels von Werder Bremen gegen Hannover 96 der Strahl eines Laserpointers auf den Hannoveraner Torhüter Florian Fromlowitz gerichtet worden. Drei Tage zuvor hatte sich Werder-Keeper Christian Vander beim Champions-League-Spiel der Bremer gegen Panathinaikos Athen ähnlichen Angriffen Athener Zuschauer ausgesetzt gesehen.

Das Bundesamt für Strahlenschutz, Ärzteverbände und Unfallversicherungsträger warnen schon seit langem vor den möglichen Gefahren von Laserpointern. Normalerweise werden Lasergeräte vom Hersteller entsprechend ihrem Gefährdungspotenzial in Klassen eingeteilt, die dem Benutzer Hinweise geben, wie er sich verhalten soll und welche Schutzmaßnahmen zu wählen sind. Maßgebend für die Klasseneinteilung sind dem Bundesamt für Strahlenschutz zufolge die Unfallverhütungsvorschrift "Laserstrahlung" BGV B2 und die DIN-Norm EN 60825-1.

In der Regel sind Laserpointer in Klasse 2 einzuordnen, das heißt ihre Leistung ist auf ein Milliwatt (1 mW) begrenzt. Bei kurzzeitigem Hineinschauen sind diese für das Auge ungefährlich, da durch die Blendwirkung innerhalb von 0,25 Sekunden der Lidschlussreflex ausgelöst wird. Allerdings mangelt es jedem fünften Menschen an diesem Reflex, bei ihnen können Blendungseffekte und Nachbilder auftreten.

Bei stichprobenartigen Messungen, so das Bundesamt für Strahlenschutz, "konnten Laserpointer mit teilweise gefährlich hohen Ausgangsleistungen gefunden werden, einige sogar mit falscher oder fehlender Klassifikation". Bei Laserpointern mit einer Strahlleistung von bis zu 5 mW, die laut Bundesamt verstärkt in den Handel gelangen, sind primäre gesundheitliche Gefährdungen nicht auszuschließen. Auch die Strahlenschutzkommission hat in einer Empfehlung vor Kauf und Verwendung nicht klassifizierter Laserpointer gewarnt. Welche Geräte von Zuschauern eingesetzt werden, ist ungewiss. Die Täter konnten entkommen.

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