Vier von fünf Ärzten in Deutschland lehnen eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe ab.

Das Allensbach-Institut hat in diesem Jahr in einer viel beachteten Befragung im Auftrag der Bundesärztekammer bemerkenswerte Ergebnisse mit Blick auf Einstellungen von Ärzten zur Sterbehilfe ermittelt.

Danach ist die große Mehrheit der Ärzte (79 Prozent) davon überzeugt, dass ein Ausbau der Palliativmedizin die Wünsche nach Sterbehilfe verringern würde. Fast ebenso viele (73 Prozent) beklagen aber, die Kapazitäten für die palliativmedizinische Versorgung seien ungenügend.

Den Ergebnissen der Studie zufolge sind 74 Prozent der Auffassung, dass lebensverlängernde Maßnahmen eingestellt werden sollten, wenn der Patient dies zuvor in einer Patientenverfügung ausdrücklich erklärt hat.

Für 37 Prozent kommt ein begleiteter Suizid unter bestimmten Bedingungen in Frage. Aktive Sterbehilfe können sich 25 Prozent zumindest vorstellen - ein Detailergebnis, das nach Veröffentlichung der Studie kontrovers diskutiert wurde.

Als wichtigste Bedingungen für eine Suizidbeihilfe wurden von den beteiligten Ärzten eine medizinisch eindeutige - also hoffnungslose - Prognose, die gute Kenntnis des Patienten sowie ein hoher Leidensdruck genannt.

"Die Studie zeigt aber auch: Empathie mit Patienten bedeutet nicht Akzeptanz für eine Legalisierung des ärztlich assistierten Suizids sowie der aktiven Sterbehilfe", stellte der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Jörg-Dietrich Hoppe, klar.

Immerhin befürchtet die große Mehrheit der Ärzte (89 Prozent), eine Legalisierung des ärztlich assistierten Suizids könne leicht dazu führen, dass sich Menschen um Hilfe beim Sterben bemühen, weil sie sich als Belastung für die Familie oder die Gesellschaft empfinden. Für zwei Drittel aller Ärzte verstößt es gegen den hippokratischen Eid, wenn Ärzte Patienten beim Suizid unterstützen.

"Die Studie belegt, dass wir mit unserer ablehnenden Haltung in der Diskussion um eine mögliche Legalisierung der Sterbehilfe die große Mehrheit der Ärzte hinter uns haben", erklärte Hoppe. "Die Ergebnisse lassen aber auch vermuten, dass der schleichende Paradigmenwechsel in unserer Gesellschaft unter Ärzten für Verunsicherung sorgt", so der BÄK-Präsident weiter.

Diese Tatsache soll bei Beratungen zur Neufassung der BÄK-Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung sowie zur Überarbeitung der (Muster-)Berufsordnung mit berücksichtigt werden", sagte Hoppe. (fuh)

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