Ärzte Zeitung, 22.07.2012
Das Gericht werde sich ab dem 28. August damit befassen. Die im August 2011 eingelegte Beschwerde betreffe insbesondere Untersuchungshaft und Prozess.Ein Urteil soll erst nach einer mündlichen Verhandlung verkündet werden, teilte der Gerichtshof am Freitag in Straßburg mit.
Am 23. Juli soll in Charkow ein zweiter Prozess gegen Timoschenko wegen Steuerhinterziehung und Veruntreuung fortgesetzt.