Plagiat mit der Leber

Da war er weg, der Doktortitel

Die zentrale Figur im Göttinger Transplantationsskandal sitzt in Haft. Auch seine Frau sieht sich Ärger ausgesetzt: Sie hat ihren Doktortitel verloren - und Widerspruch eingelegt.

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Stempel drauf.

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© Doc RaBe / fotolia.com

GÖTTINGEN. Die Ehefrau des früheren Cheftransplanteurs am Göttinger Uniklinikum hat ihren Doktortitel aberkannt bekommen. Die Medizinfakultät der Uni Regensburg habe ihr aufgrund einer von der Promotionskommission festgestellten Täuschung den Doktorgrad entzogen, teilte Uni-Sprecher Alexander Schlaak mit.

Die Betroffene habe gegen diese Entscheidung inzwischen Widerspruch eingelegt. Die in Göttingen praktizierende Zahnmedizinerin soll große Teile ihrer Doktorarbeit aus der Dissertation ihres Ehemannes übernommen haben.

Der Leberchirurg sitzt seit zwei Wochen in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt gegen ihn wegen des Verdachts des Totschlages in neun Fällen sowie in jeweils einem Fall wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung und der Körperverletzung mit Todesfolge.

In zwei Fällen soll er eine Lebertransplantation vorgenommen haben, ohne dass eine entsprechende Indikation vorlag. Die beiden betroffenen Patienten sollen an den Folgen der Transplantation gestorben sein.

Der 45-jährige Transplantationschirurg hatte 2004 bei dem Direktor der Chirurgischen Klinik in Regensburg promoviert. Zwei Jahre später promovierte sich seine Ehefrau, die Zahnmedizin studiert hat, bei dem gleichen Doktorvater und erwarb damit den Doktorgrad der Zahnmedizin.

Ihre Dissertation befasste sich, wie auch die ihres Mannes, mit Behandlungsstrategien beim Leberkrebs.

Beide Arbeiten, die frappierende Ähnlichkeiten aufweisen, basieren auf den Krankenakten von Leberkrebspatienten, die zwischen Januar 1995 und März 2002 in der Transplantationschirurgie des Göttinger Uniklinikums behandelt wurden. In ihrer Literaturliste taucht die Arbeit ihres Ehemannes nicht auf.

Die Uni Regensburg überprüfe in diesem Zusammenhang auch die Umstände des wissenschaftlichen Fehlverhaltens, so Schlaak. Nach Abschluss der Überprüfung würden gegebenenfalls "notwendige Schritte eingeleitet". (pid)

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