Germanwings-Absturz

Ärztliche Schweigepflicht im Fokus

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PARIS. Die französische Untersuchungsbehörde BEA hat als Konsequenz aus dem Germanwings-Absturz international klare Regeln gefordert, wenn die Gesundheit eines Patienten die öffentliche Sicherheit gefährdet.

Damit sollten Gesundheitsdienstleister aufgefordert werden, die entsprechenden Behörden zu informieren, heißt es im Abschlussbericht, der am Sonntag in Le Bourget bei Paris vorgelegt wurde. Bisher sei die ärztliche Schweigepflicht von Land zu Land unterschiedlich geregelt.

Der Germanwings-Copilot Andreas Lubitz (27) hat vor dem Unglücksflug nicht über seine Krankschreibung informiert. Nach Überzeugung der Ermittler hat der Copilot den Airbus A320 am 24. März 2015 in den französichen Alpen absichtlich zum Absturz gebracht. Alle 150 Menschen starben.

Nach dem Willen eines Arztes sollte Lubitz in einem psychiatrischen Krankenhaus behandelt werden. Der Mediziner habe am 10. März - also zwei Wochen vor dem Airbus-Absturz - eine mögliche Psychose diagnostiziert und eine Einweisung empfohlen. Das geht aus dem Abschlussbericht hervor.

Mängel aufgedeckt

Der Bericht zum Flugzeug-Absturz zeigt nach Ansicht des Anwalts der Opfer deutliche Mängel auf bei der Auswahl, der Einstellung und der Überwachung des verantwortlichen Co-Piloten.

"Der Lufthansa-Konzern hat einen psychisch krankhaft vorbelasteten Pilotenanwärter eingestellt und ausgebildet, ein Fehler mit schrecklichen Folgen", kritisierte Anwalt Christof Wellens am Sonntag auf Anfrage.

Außerdem sei der Mann trotz einer eingeschränkten Flugerlaubnis wegen seiner Vorerkrankung nicht mehr psychiatrisch untersucht worden.

Die Untersuchungsbehörde BEA verzichtet auf Empfehlungen für Veränderungen an verschlossenen Cockpit-Türen. Die Türen seien wegen der Gefahr einer terroristischen Bedrohung gesichert, sagte BEA-Chef Rémi Jouty am Sonntag in Le Bourget bei Paris während der Präsentation des Abschlussberichtes zu der Katastrophe.

Viele Fluglinien haben inzwischen eine Regelung eingeführt, nach der stets eine zweite Person im Cockpit sein muss. Diese zweite Person sollte aus Vertrauensgründen zuvor ausgewählt werden, sagte Jouty. (dpa)

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