Verbraucherschützer warnen

Arm, krank, ohne Strom in Eiseskälte?

Strom wird immer teurer. Das kann fatale Folge haben. Verbraucherschützer fordern bei Härtefällen mit Kindern, Alten und Kranken mehr Schutz gegen Stromsperren.

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Strom wird immer teurer. Das kann fatale Folge haben. Verbraucherschützer fordern bei Härtefällen wie Kindern mehr Schutz gegen Stromsperren.

Strom wird immer teurer. Das kann fatale Folge haben. Verbraucherschützer fordern bei Härtefällen wie Kindern mehr Schutz gegen Stromsperren.

© Tatiana Gladskikh / iStock / Thinkstock

DÜSSELDORF. Mitte Januar bei eisigen Minustemperaturen ging bei Alex und ihren drei Töchtern das Licht aus: Stromsperre. Keine Heizung mehr, kein warmes Wasser. "In der Wohnung war es plötzlich fast so kalt wie draußen", sagt die 28-jährige Alleinerziehende. "Hausaufgaben mussten wir bei Kerzenlicht machen, Zähneputzen mit eiskaltem Wasser und jeden Tag die Frage: "Mama, wann haben wir wieder Strom?" Die Töchter von Alex sind 4, 7 und 9 Jahre alt.

Die junge Frau zählt zu den bundesweit mehr als 300.000 Haushaltskunden im Jahr, denen nach den jüngsten Zahlen der Bundesnetzagentur der Strom abgestellt wird – nach einem langen Mahnverfahren und gesetzlich vorgeschriebener Sperrankündigung mit letzter Zahlungsfrist. Sperrandrohungen gab es nach den amtlichen Zahlen aus dem Jahr 2015 sogar in knapp 6,3 Millionen Fällen – ein Massenphänomen.

Hohe Zusatzlasten

Seit dem Jahr 2000 haben sich die Strompreise für Haushaltskunden auch durch die Zusatzlasten der Energiewende von 15 Cent pro Kilowattstunde auf um die 30 Cent verdoppelt. Die durchschnittlichen Realeinkommen sind im selben Zeitraum nur um rund fünf Prozent gestiegen. Besonders schwierig wird es oft für Hartz-IV-Empfänger: Der Energieanteil in den Hartz-IV-Regelsätzen deckt nach Meinung von Sozialverbänden den Strombedarf eines Ein-Personen-Haushaltes bei weitem nicht ab.

Zudem sitzen gerade viele arme Menschen in teuren Grundversorgungstarifen für ihren Strom fest; bei schlechter Bonität der Kunden schließen viele Versorger keine günstigeren Sonderverträge ab. Weil sie kein Geld haben, können sich viele keine neuen Geräte leisten und behalten ihre alten "Stromfresser".

Stromsperren kommen nicht über Nacht. Auch die Versorger bemühen sich – schon wegen des Einnahmeausfalls und des Imageverlustes durch spektakuläre Fälle – den letzten Schritt zu vermeiden. Betroffene stecken aber oft bereits in einer Abwärtsspirale durch persönliche Umstände wie Überschuldung, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Scheidung.

Alltagskompetenz fehlt

Hinzu kommen nach den Beobachtungen der Verbraucherzentralen oft fehlende Sprachfähigkeit und Alltagskompetenz: Die Stromkunden suchen viel zu spät Hilfe und verstehen nicht, dass Miet- und Energieschulden als erstes beglichen werden müssen, weil sonst die Existenz in Gefahr gerät.

Was können die Verbraucherzentralen tun? Beraten und vermitteln. Viele Betroffene bekommen Hartz IV. Bei Stromsperren werden sie oft zwischen Versorger und Sozialbehörde hin- und hergeschickt und verlieren so kostbare Zeit. Die Beratungsstellen der NRW-Verbraucherzentrale helfen hier im Rahmen des landesweiten Vorreiterprojektes "NRW bekämpft Energiearmut", das von Stadtwerken und dem Land finanziell getragen wird. Mehr als 80 Prozent der Stromsperren konnten damit abgewendet und in mehr als der Hälfte der Fälle ein Wiederanschluss erreicht werden.

Der Berater im Fall von Alex bekam zum Beispiel sofort einen kompetenten Ansprechpartner beim Versorger ans Telefon. Zuvor war die junge Frau mit ihrer Bitte um Kostenübernahme bereits in der Empfangszone ihres Jobcenters abgewiesen und, als sie protestierte, des Hauses verwiesen worden. Einen Tag nach dem Anruf hatte sie wieder Strom.

Wie kann es überhaupt sein, dass man Familien mit kleinen Kindern den Strom abstellt? Stromsperren müssen laut Gesetz verhältnismäßig sein. Nach einem Kieler Gerichtsurteil von 2013 sollen alte und schwer kranke Menschen von Stromsperren ausgenommen sein. Dasselbe gelte wohl auch für Neugeborene und kleine Kinder, wenn die Folgen der Sperre schwerwiegender sind als die Verletzung der Zahlungspflicht, sagt die Verbraucherzentralen-Juristin Stephanie Kosbab. In der Verordnung sei dies aber viel zu vage formuliert. Es fehlten Regelbeispiele für solche Härtefälle. Vor dem schärfsten Mittel der Sperre müssten Ratenzahlungen oder Vorkasseoptionen geprüft werden. Auch das müsse ins Gesetz, denn Versorger handhabten dies sehr unterschiedlich, fordert die Juristin. (dpa)

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