Interview

Noch kein biologisches Phantombild möglich

Der Immunologe und Genetiker Professor Peter M. Schneider hat die Methode des genetischen Fingerabdrucks ab Ende der 80er Jahre in Deutschland mit etabliert. Mit der "Ärzte Zeitung" sprach er darüber, was bei der DNA-basierten Vorhersage äußerer Merkmale und der biogeographischen Herkunft möglich ist.

Von Nicola Siegmund-Schultze Veröffentlicht:

Ärzte Zeitung: Sie arbeiten in einem von der Europäischen Union mit fünf Millionen Euro geförderten Konsortium daran, äußerlich sichtbare Merkmale, aber auch die biogeographische Herkunft eines Spurenlegers und das Alter auf Basis von DNA-Analysen vorherzusagen. Wann gibt es Ergebnisse?

Professor Peter M. Schneider: Das Projekt heißt VISAGE (steht für "visible attributes through genomics"), es läuft in acht europäischen Ländern und ist auf vier Jahre angelegt. Wir wollen es schaffen, in diesem Zeitrahmen wissenschaftlich validierte und in der Routine anwendbare Testverfahren für diese Fragestellungen in der forensischen DNA-Analyse zu haben.

Von Seiten der Molekulargenetik werden die bisherigen Methoden um das "next generation sequencing" erweitert, also die parallele Sequenzierung von Millionen von DNA-Fragmenten auf einem Chip in einer einzigen Analyse. Damit lassen sich Merkmale mit ausgeprägter genetischer Heterogenität in großer Zahl und für viele Proben rasch untersuchen – künftig hoffentlich kosteneffizient.

Welche äußeren Merkmale lassen sich mit welcher Zuverlässigkeit vorhersagen?

Professor Peter M. Schneider

  • Leiter des Bereichs Forensische Molekulargenetik am Institut für Rechtsmedizin der Universitätsklinik Köln
  • Vorsitzender der Spurenkommission in Deutschland
  • Etablierte mit anderen die Methode des genetischen Fingerabdrucks ab Ende der 80er Jahre in Deutschland und arbeitet am Aufbau populationsgenetischer DNA-Datenbanken mit.

Die Grundtöne von Augen- und Haarfarbe lassen sich mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 bis 98 Prozent prognostizieren. Wir können ziemlich zuverlässig sagen, ob der Spurenleger blaue oder braune Augen hat oder helle, rote oder dunkle Haare oder eine helle oder dunkle Hautfarbe.

Schwierig wird es bei den Zwischentönen, bei grau-grünen oder grau-blauen Augen zum Beispiel. Mischfarben sind genetisch sehr komplex. Da liegt die Wahrscheinlichkeit, dass eine Vorhersage zutrifft, teilweise nur bei 50 bis 60 Prozent, für die Strafverfolgung natürlich zu wenig. Zu einer solchen Prognose gehört übrigens immer, dass wir Angaben zur Fehlerabschätzung machen.

Wie sieht es mit Gesichts- oder Nasenformen aus? Wird die Forensik in Zukunft ein biologisches Phantombild erstellen können?

MS: Wir sind noch weit davon entfernt, wissenschaftlich fundiert und mit ausreichender Vorhersagekraft ein echtes biologisches Phantombild zu erstellen.

Die Genetik von Gesichtsmerkmalen wie Nasenformen ist äußerst komplex, auch die Körpergröße zum Beispiel, die ein wichtiger Hinweis bei einer Fahndung sein kann, lässt sich nicht aus einigen wenigen genetischen Parametern ablesen. Dazu bedarf es umfangreicher, kostenintensiver Forschung.

In welchen kriminalistischen Situationen ist eine DNA-Analyse auf äußere Merkmale oder auf die Herkunft sinnvoll?

MS: Vor kurzem wurde ein Torso ohne Kopf in einem Fluss gefunden. Da wäre es natürlich sinnvoll für die Polizei zu wissen: Woher stammt diese Person und wie sah sie aus?, und diese Frage per DNA-Analyse zu untersuchen. Bei einem großen Teil der Spuren aber sind Menge und Qualität der DNA begrenzt, da müssen wir priorisieren.

Das ist auch Konsens in der Spurenkommission. Wenn Material knapp ist, hat oberste Priorität zu prüfen, ob die herkömmliche DNA-Analyse einen Treffer in der Datenbank des Bundeskriminalamts ergibt. Zweitens muss ein eindeutiger Bezug zur Straftat vorliegen, die DNA-Spur muss also zum Beispiel vom Opfer oder von einer Waffe stammen.

Drittens kommen für eine erweiterte DNA-Analyse nur Spuren in Betracht, die von einer einzelnen Person stammen. Aus Mischspuren, die wir häufig haben, lassen sich keine eindeutigen Vorhersagen ableiten. Und es stellt sich die Frage, ob die Anwendung von der Schwere der Tat abhängig sein soll.

Insgesamt könnte die erweiterte DNA-Analyse jährlich bei einigen hundert Fällen in Deutschland sinnvoll sein, als Ergänzung, nicht als Ersatz für andere Verfahren.

Forensische DNA-Analysen werden auch in der Kriminaltechnik der Justizbehörden gemacht. Welchen Stellenwert hat die universitäre Rechtsmedizin im System?

MS: Es ist eine politische Entscheidung, wie solche strafrechtlich relevanten Aufgaben in einem Staat verteilt werden. Grundsätzlich aber glaube ich, ist der Politik klar, welche Bedeutung eine unabhängige Rechtsmedizin an Universitäten für ein Rechtssystem hat: nicht nur für Forschung und Lehre, sondern auch für die Dienstleistung in der Routine, da die Erkenntnisse wieder unmittelbar der Wissenschaft zugute kommen.

Wir beraten und schulen alle Parteien der Rechtspflege: Staatsanwälte, Richter und Strafverteidiger.

Lesen Sie dazu auch: Rechtsmedizin: DNA – der stille biologische Zeuge

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