Forschungsprojekt gestartet

Lesbischen Müttern die Kinder entzogen

Dass Frauen mit Frauen liiert sind, war lange ein Tabu. Bis in die 1990er Jahre hinein wurden lesbische Mütter von ihren Kindern getrennt. Diese Praxis untersucht nun erstmals ein Forschungsprojekt.

Von Peter Zschunke Veröffentlicht:

MAINZ/HANNOVER. Über das Leben lesbischer Frauen in der Nachkriegszeit lag lange ein Mantel des Schweigens. Viele Frauen, die Frauen liebten, wurden unterdrückt. Sie schwiegen deshalb. Ihr Schicksal untersucht nun ein Forschungsprojekt, das mit Hilfe von Zeitzeuginnen in Rheinland-Pfalz gestartet ist.

Eine besonders leidvolle Form der Repression nennt die mit der Studie betraute Historikerin Kirsten Plötz: "Von den 1950er Jahren bis weit in die 90er Jahre hinein war es übliche Praxis, Müttern die Kinder zu entziehen, wenn sie lesbische Beziehungen hatten."

Betroffene Frauen berichten

Zwar habe prinzipiell gegolten, dass ein Kind zur Mutter gehöre, erklärt das rheinland-pfälzische Frauenministerium in Mainz. "Für lesbisch lebende Frauen war die Kenntnis des Gerichts von ihrer sexuellen Ausrichtung aber eine der massivsten Bedrohungen, weil sie Gefahr liefen, damit ihre Kinder zu verlieren."

Mehrere davon betroffene Frauen sind nun einem Aufruf gefolgt und haben sich bereit erklärt, in Interviews über ihre Erfahrungen zu berichten. Die in Hannover lebende Historikerin Plötz will nach Möglichkeit auch Lebensgefährtinnen befragen, die solche Erfahrungen mitbekommen haben, sowie Richter und Rechtsanwälte.

Der meist mit dem Kindeswohl begründete Entzug des Sorgerechts hat auch seine Spuren in den Akten von Gerichten und Jugendämtern hinterlassen. "Da es ein Projekt des Landes Rheinland-Pfalz ist, hoffe ich auf die Kooperation der Ämter und Gerichte", sagt Plötz. Erste Ergebnisse für das Projekt "Juristische Diskriminierung lesbischer Frauen" sollen Anfang 2019 vorgelegt werden, geplant ist auch ein Webportal.

Bleierne Zeit nach dem 2. Weltkrieg

Das Forschungsprojekt des Instituts für Zeitgeschichte München-Berlin mit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld folgt einer ersten Studie, die vor einem Jahr vorgelegt wurde: "Verfolgung und Diskriminierung von Homosexualität in Rheinland-Pfalz".

"Wir wollen die Nachkriegszeit, in der lesbischen Frauen viel Leid und Unrecht geschah, erstmalig in der Bundesrepublik für unser Land Rheinland-Pfalz wissenschaftlich aufarbeiten", erklärt Frauenministerin Anne Spiegel (Grüne). "So kommt diesen Frauen eine späte Anerkennung und Rehabilitation zu, die die Gesellschaft ihnen bis heute schuldig ist."

Rheinland-Pfalz sei auch ein geeignetes Untersuchungsgebiet, "weil es stark von der katholischen Kirche geprägt gewesen ist, vielleicht bis heute ist", sagt der Geschäftsführende Vorstand der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, Jörg Litwinschuh.

Die Diskriminierung von lesbischen Frauen "in dieser bleiernen Zeit" nach dem Zweiten Weltkrieg zu erforschen, sei nicht einfach. Denn von strafrechtlicher Verfolgung waren nur homosexuelle Männer bedroht – bis 1994 gab es im Strafgesetzbuch den Paragrafen 175, der in seiner ursprünglichen Fassung jedem Mann mit Gefängnis drohte, "der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht missbrauchen lässt".

Einzelfälle oder Spitze des Eisbergs?

Sehr wohl habe es für lesbische Frauen aber faktische Benachteiligungen im bürgerlichen Recht und in der darauf beruhenden Rechtsprechung gegeben, sagt Simone Paulmichl vom Institut für Zeitgeschichte. Der Sorgerechtsentzug sei ein besonders markantes Beispiel.

Bislang könne noch nicht gesagt werden, ob es sich dabei um Einzelfälle oder um die "Spitze eines Eisbergs" gehandelt habe. Das durch Kindesentzug verursachte Leid sei kaum zu fassen, sagt Plötz. "Wir wollen erfahren, was das mit den Frauen angerichtet hat."

Wie kam es überhaupt zu solchen Schicksalen in der Biografie von Frauen? Diese hätten vor 50 Jahren kaum eine Chance gehabt, sich den festgezurrten Rollenerwartungen zu entziehen, so Plötz. "Auch diejenigen, die eine Frau liebten, waren von der Vorstellung geprägt, dass sie den üblichen weiblichen Lebenslauf gehen, heiraten und Kinder kriegen mussten."

Weibliche Homosexualität sei besonders stark tabuisiert gewesen. Und "aus Sicht der Gerichte diente es dem Kindeswohl, in einer heterosexuellen Beziehung aufzuwachsen". Bisher gebe es keinerlei Veröffentlichungen dazu, sagt Plötz.

Die Forschungsarbeit könne dabei helfen, Lehren aus dieser Vergangenheit zu ziehen. Auch gehe es darum, "den Müttern irgendeine Art und Weise von gesellschaftlicher Entschuldigung zukommen zu lassen, dass sie ihre Würde zurückgewinnen" (dpa)

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