Täter in Weiß

Wenn Mediziner Patienten missbrauchen

Ein Ayurveda-Heiler, ein Rettungsassistent und mehrere Chefärzte: In den vergangenen Wochen standen immer wieder Mediziner vor Gericht, weil sie sich an Patienten vergangenen hatten. Häufen sich die Fälle?

Von Aleksandra Bakmaz Veröffentlicht:
Eine kanadische Studie von 1999 geht davon aus, dass etwa ein Prozent der Bevölkerung sexuelle Übergriffe im Rahmen von Behandlungen erlebt.

Eine kanadische Studie von 1999 geht davon aus, dass etwa ein Prozent der Bevölkerung sexuelle Übergriffe im Rahmen von Behandlungen erlebt.

© Catalin Pop / stockadobe.com

MÜNCHEN. Die Beziehung zwischen Patient und Arzt ist eine besondere, ein Vertrauensverhältnis. Umso mehr erregen Fälle Aufsehen, bei denen Mediziner dieses Vertrauen missbraucht haben. Gerade in jüngerer Zeit gerieten einige davon in die Schlagzeilen. Ein Arzt aus Bayern soll Rezepte gegen sexuelle Dienste ausgestellt haben. Ein Ayurveda-Heiler bei München führte Patientinnen gegen deren Willen bei Massagen Finger in die Vagina ein und bekam dafür nun drei Jahre Haft. Ein Rettungsassistent aus der Region Nürnberg gestand im vergangenen Oktober vor Gericht, dass er Frauen mit Medikamenten willenlos gemacht und missbraucht habe.

Für bundesweites Aufsehen sorgte auch der Fall eines Bamberger Chefarztes, der laut Urteil vom Oktober 2016 mehrere Frauen missbraucht und teilweise auch vergewaltigt hatte. Später gab es Vergewaltigungs-Vorwürfe gegen einen weiteren Bamberger Chefarzt. Erst am Mittwoch verurteilte das Landgericht Ansbach einen Mediziner aus Franken zu drei Jahren Haft, weil er drei psychisch labile Patientinnen sexuell missbraucht hat. Er darf demnach fünf Jahre lang keine Frauen mehr psychotherapeutisch behandeln.

Schaut man sich die Häufung an, drängt sich die Frage auf: Werden Patienten häufiger zu Opfern? "Das ist nur ein momentaner Eindruck - generell dürfte die Rate konstant sein", erklärt der Basler Psychiater Werner Tschan, der sich seit Jahren mit dem Thema beschäftigt und mehrere Bücher dazu geschrieben hat.

Wie hoch ist die Zahl der Opfer?

In der Fachwelt gehe man davon aus, dass vier bis fünf Prozent des Personals im Gesundheitswesen entsprechende Neigungen haben. Die Schätzung beziehe sich nicht nur auf Ärzte, sondern etwa auch auf Pfleger und Krankenschwestern. "Wie viele es tatsächlich sind, kann niemand wirklich sagen", so der 64-Jährige.

Auch die Zahl der Opfer könne nur geschätzt werden. Eine kanadische Studie von 1999 gehe davon aus, dass ein Prozent der Bevölkerung sexuelle Übergriffe im Rahmen von Behandlungen erlebt. Auch Männer seien betroffen. Unangemessene Verhaltensweisen hätten etwa weitere zwei Prozent erlebt.

In zahlreichen Foren berichten Frauen unter Pseudonymen von Erlebnissen während ärztlicher Behandlungen, die sie stutzig gemacht haben. Eine junge Frau schreibt etwa, dass sie bei einer Nachsorgeuntersuchung nach ihrer Schwangerschaft vom Gynäkologen im Krankenhaus gleichzeitig an der Brust und der Vagina abgetastet wurde und sich dabei unwohl gefühlt habe. Sie fragt: "Ist das normal?" Die Unsicherheit darüber, was Missbrauch und was eine leichte Grenzverletzung ist, scheint groß zu sein.

"Alles, was in Richtung sexueller Handlungen im Rahmen von Behandlungen geschieht, ist ein No-Go", erklärt Tschan. Dazu zählten auch Dating-Versuche. Eine Untersuchung müsse immer nach den Regeln der Kunst erfolgen. Sexueller Handlungen seien im Rahmen von Behandlungen grundsätzlich verboten - auch wenn der Patient seine Einwilligung dazu gibt, erklärt Tschan. Das werde in Deutschland ganz klar von Paragraf 174c im Strafgesetzbuch geregelt. Demnach ist jeder sexuelle Kontakt zwischen Patient und Mediziner im Rahmen einer Behandlung strafbar.

Verstößt ein Mediziner dagegen, drohen ihm ein Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses und der Verlust der Zulassung. Beschwerden von Patienten nehmen in der Regel die Landesärztekammern entgegen. Patienten können sich aber auch gleich an die Polizei wenden und Anzeige erstatten. In Bayern etwa kam es wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung des Behandlungsverhältnisses laut Justizministerium 2016 zu fünf Verurteilungen, die Rate ist seit Jahren konstant. Von diesem Straftatbestand sind nicht nur Ärzte betroffen. Auch Heilpraktiker oder Psychotherapeuten können deswegen belangt werden.

Scham und Scheuklappen verhindern Aufarbeitung

Bei Psychotherapeuten ziehe sich der Missbrauch oft über Jahre hin und sei besonders gravierend, erklärt Barbara Lubisch, die Bundesvorsitzende der Deutschen Psychotherapeuten-Vereinigung: "Das ist eigentlich genauso schwerwiegend einzustufen, wie der Missbrauch durch einen Elternteil." Die Patienten im Fall von Ansbach sind laut deren Anwältin stark traumatisiert.

Oft kommt es aber gar nicht erst zu einer Anzeige, wie mehrere Experten berichten. Der Grund: "Viele trauen sich nicht, etwas zu sagen", so Tschan. Der Patient sei während der Behandlung in einem Abhängigkeitsverhältnis. "Generell ist ja die Anzeigebereitschaft im Bereich sexualisierter Gewalt sowieso sehr klein."

Aus Sicht von Tschan wird es den Opfern auf der Suche nach Hilfe unnötig schwer gemacht. "Die Ärzteschaft hat sich bisher nicht gerade hervorgetan bei dieser Problematik." Keine Berufsdisziplin rede gerne über Fehlhandlungen in den eigenen Reihen.

Hilfe in Hessen

In Hessen sieht das anders aus. Dort hat die Landesärztekammer vor rund vier Jahren eine Ombudsstelle für Fälle von Missbrauch in ärztlichen Behandlungen eingerichtet - ein bundesweites Unikum. Betroffene Patienten können sich direkt an Ombudsmann Meinhard Korte wenden, über ihre Erlebnisse sprechen und sich bezüglich weiterer Schritte beraten lassen. Als Ombudsmann steht Korte auch zur Vermittlung zur Verfügung, "wenn die Ratsuchenden das wünschen", erklärt der Hanauer Psychotherapeut und Allgemeinmediziner.

Er berät aber auch über die Möglichkeit einer offiziellen Beschwerde bei der Landesärztekammer oder einer Anzeige – auch das entscheidet der Ratsuchende. Bis zu 100 Anfragen bearbeitet der Mediziner im Jahr – "in der Regel haben 50 davon etwas mit Missbrauch zu tun", sagt Korte. Doch die wenigsten seien strafrechtlich relevant. "Die Dunkelziffer ist sicher höher, weil auch die Schwelle, einen Vorfall zu melden, hoch ist", erklärt Korte. Das Wichtigste für die Patienten sei meist die Erfahrung, dass ihnen zugehört wird und sie mit ihrem Anliegen ernst genommen werden. (dpa)

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