Urteil
Hebamme muss wegen versuchten Mordes in Haft
KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag die Revision einer Hebamme gegen die Verurteilung zu einer langjährigen Gefängnisstrafe verworfen.
Das Landgericht München hatte die Geburtshelferin im Oktober 2016 wegen versuchten Mordes in sieben Fällen in Tateinheit mit verschiedenen Körperverletzungsdelikten zu 15 Jahren Haft verurteilt und ein lebenslanges Berufsverbot verhängt.
Laut BGH hatte sie Schwangeren kurz vor einem Kaiserschnitt Heparin gespritzt. Dadurch sei es nach der Op zu lebensgefährlichen Blutungen gekommen. Nur weil Notfallbehandlungen glückten, habe der Tod der Patientinnen verhindert werden können.
Das Urteil des Münchener Landgerichts sei rechtsfehlerfrei, so der BGH. (cw)
Az.: 1 StR 412/17