Geschlechtsbezeichnung

"Anderes", "divers" oder "inter" im Pass?

Was soll bei Intersexuellen im Geburtenregister stehen? Bis zum Jahresende ist eine Neuregelung nötig. Doch die Pläne von Horst Seehofer sind nicht unumstritten.

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BERLIN. In der Bundesregierung gibt es Kontroversen darüber, wie das Personenstandsrecht besser auf Menschen ohne eindeutiges biologisches Geschlecht zugeschnitten werden kann. Justizministerin Katarina Barley und Familienministerin Franziska Giffey (beide SPD) blockieren laut "Spiegel" einen Gesetzentwurf von Innenminister Horst Seehofer (CSU).

Darin sei vorgesehen, dass sich Menschen, die weder weiblich noch männlich sind, in Ausweispapieren künftig in der Kategorie "anderes" eintragen lassen können.

Im Justiz- und Familienministerium halte man diese Bezeichnung, die auf eine Empfehlung des Ethikrats zurückgehe, für herabsetzend, schreibt der "Spiegel". Barley bevorzuge den Begriff "weiteres", Giffey wolle "divers" oder "inter". In einem Schreiben des Justizministeriums zu Seehofers Entwurf werde das Regelwerk als noch nicht ausgereift bezeichnet.

Der Entwurf erzeuge ein Ungleichgewicht zwischen Inter- und Transsexuellen, für die Barley ein einheitliches Gesetz fordert. Auch wolle es die Justizministerin den Betroffenen im Konfliktfall ermöglichen, eine Personenstandsänderung ohne Zustimmung ihrer Eltern zu erreichen – und sich später doch wieder für ein anderes Geschlecht zu entscheiden.

Derzeit kennt das deutsche Personenstandsrecht nur die Optionen "weiblich" oder "männlich". Seit 2013 besteht zudem die Möglichkeit, den Eintrag offen zu lassen, wenn das Geschlecht eines Neugeborenen nicht eindeutig ist.

BVG kippt Praxis

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte im Oktober 2017 entschieden, dass die Regelung gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot verstößt, wenn das Personenstandsrecht dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulässt (1BvR 2019/16).

Der Gesetzgeber muss das Recht daher bis Ende 2018 ändern, indem er einen dritten Geschlechtseintrag schafft – oder ganz darauf verzichtet.

Der Deutsche Ethikrat geht davon aus, dass es rund 80.000 Intersexuelle in Deutschland gibt. Bei ihnen sind die Geschlechtsmerkmale, also zum Beispiel Chromosomen, Hormone und Genitalien, nicht eindeutig ausgeprägt. Sie verfügen über männliche und weibliche Merkmale. (dpa/bar)

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