FUNDSACHE

EU-Richtlinie gilt nicht fürs Dirndl

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Der Streit um ein Dirndl-Verbot in Bayern entpuppt sich als Sturm im Wasserglas. Entsprechende Sorgen von Städtetagspräsident Christian Ude um die bayerische Biergarten-Tradition nannte der Leiter der bayerischen EU-Vertretung, Paul-Joachim Kubosch, gestern unbegründet.

Ude hatte befürchtet, daß wegen der "EU-Richtlinie zum Schutz vor optischer Strahlung" Biergarten-Bedienungen in Zukunft nicht mehr mit tiefem Dekolleté servieren dürften. Kubosch nannte dies eine "Fehlauslegung".

Die EU-Richtlinie, die sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, beziehe sich nur auf Risikoberufe, bei denen Arbeitnehmer extremen Sonnenstrahlen ausgesetzt sind. (ddp.vwd)

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