Bei Rot müssen Sanitäter stoppen

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In Belgien müssen Rettungssanitäter künftig eine Strafe zahlen, wenn sie im Einsatz - mit Blaulicht und Martinshorn - nicht an einer roten Ampel anhalten.

Wie die Zeitung "La Dernière Heure" gestern berichtete, gilt ein Rundschreiben, mit dem die Brüsseler Staatsanwaltschaft zur Einhaltung der Straßenverkehrsordnung aufruft, auch für Feuerwehren und Polizisten im Einsatz.

"Ein Dienstfahrzeug, das mit Blaulicht und Signalhorn im Einsatz ist, muß an einer roten Ampel anhalten", heißt es in dem Erlaß. Der Fahrer müsse sich vergewissern, daß beim Überfahren einer roten Ampel keine Gefahr für den übrigen Verkehr entstehe." Eine Geldbuße sei unausweichlich, wenn ein Einsatzfahrzeug schneller als mit 30 km/h über eine rote Ampel fahre. (dpa)

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