FUNDSACHE

Eine Tätowierung ist kein Kunstwerk

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Auf der Leinwand wären die Motive Kunst, auf der Haut sind sie es in der Regel nicht. Tätowierer jedenfalls ist kein Beruf, der in die Künstlersozialversicherung gehört, urteilte gestern das Bundessozialgericht in Kassel.

Ein Tätowierer aus Niedersachsen wollte in die gesetzliche Pflichtversicherung für Künstler und Publizisten hinein. Bei Gericht reichte er Fotos seiner von internationalen Kunden auf nackter Haut getragenen Werke ein. "Das hat mehr Qualität als vielleicht bei manchem Künstler", meinte in Kassel anerkennend der Vertreter der Künstlersozialkasse. "Aber vom Gesetz ist es einfach nicht erfasst."

So sah es auch das BSG: Trotz einer "künstlerischen Komponente" stünden beim Tätowieren Hygienekenntnisse und handwerkliche Fähigkeiten im Vordergrund. Zu einer Ausnahme könne nur Anerkennung in Kunstkreisen führen - wie bei dem Koch, der zur diesjährigen weltweit bekannten Kasseler Kunstschau Documenta geladen ist. (mwo)

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