FUNDSACHE
Verschwitzt im Flieger
Penetranter Schweißgeruch im Flieger - das kann für Passagiere künftig Folgen haben. Fluggesellschaften können ihnen die Geruchsbelästigung als Vertragsverletzung und Leistungshindernis anlasten.
Die Folge: Passagiere, die unangenehm riechen, können von Bord geschickt werden, wenn "die von ihnen ausgehende Geruchsbelästigung für die anderen Passagiere nicht mehr zumutbar ist", urteilte jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf.
Danach muss allerdings die Fluggesellschaft soweit möglich schon beim Einchecken den Fluggast auf den Geruch hinweisen, um ihm "Gelegenheit zu geben, diesem Beförderungshindernis abzuhelfen", etwa mit einem frischen Hemd aus dem Koffer.
Im konkreten Fall hatte British Airways dies versäumt und den verschwitzten Fluggast erst kurz vor dem Start aus dem Flugzeug geschickt. Deshalb muss sie ihm nun zumindest die Übernachtungskosten ersetzen, urteilte das Oberlandesgericht. (mwo)