Sexsteuer fürs Gemeinwohl

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Kölner Prostituierte, die an weniger als 25 Tagen pro Monat Sex gegen Geld bieten, müssen nach einem aktuellen Urteil sechs Euro pro Arbeitstag an die Stadtkasse abgeben.

"Den Fall von mehr als 25 Tagen gibt es offiziell nicht", erläuterte der Leiter des Kölner Steueramts, Josef Frantzen. "Die müssen ja auch mal irgendwann frei haben." Die Stadt Köln dürfe die "Sex-Steuer" verlangen, damit diese Branche auch etwas zur Finanzierung des Gemeinwesens beitrage, so die Argumentation.(dpa)

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