Fundsache
Sex geht nicht nur im Doppelbett!
Manche Deutsche entwickeln geradezu abenteuerliche Begründungen, um für vermeintliche Defizite im Urlaub Schadenersatz zu bekommen.
Über einen bemerkenswerten Streitfall, der vor dem Amtsgericht Mönchengladbach entschieden wurde, berichtete jetzt die "Frankfurter Rundschau".
Wegen "nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit" hatte ein Mann gegen einen Reiseveranstalter geklagt. Zwei Einzelbetten statt des gewohnten Doppelbetts hätten ihn und seine Lebensgefährtin in ihren "Schlaf- und Beischlafgewohnheiten" beeinträchtigt, klagte der Mann.
Der Richter zeigte keine Einsicht. Wie bitte, Sex soll nur im Doppelbett gehen? Dem Gericht seien mehrere Variationen des Beischlafs bekannt, die auf einem Einzelbett zu aller Zufriedenheit ausgeübt werden könnten. Die Klage wurde abgewiesen.(fuh)