Fundsache

Klinikfrühstück: die Dritten fest im Blick

Veröffentlicht:

Auch in einem Krankenhaus muss man auf seine Dritten Zähne acht geben. Gehen die Beißer eigener Schusseligkeit wegen verloren, kann man das nicht der Klinik anlasten, wie ein Gericht bestätigt hat. Im vorliegenden Fall musste das Landgericht Detmold die Schadenersatzklage einer Klinikpatientin verhandeln, wie "Focus Online" berichtet. Die Frau hatte ihren Zahnersatz beim Frühstück auf ein Essenstablett gelegt, das vom Personal später abgeräumt wurde. Niemandem fiel die Prothese auf, die mit den Resten des Frühstücks offenbar entsorgt wurde. Die Frau klagte auf Schadenersatz: Sie wollte die 750 Euro Eigenanteil für ihr neues Gebiss erstattet bekommen. Das Landgericht Detmold indes wies ihre Klage auch in zweiter Instanz ab.

Das Krankenhaus-Personal, so die Begründung, müsse auf Essenstabletts nicht mit abgelegten Gebiss-Prothesen rechnen. (Smi)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Vor dem World Health Assembly

WHO-Pandemieabkommen noch lange nicht konsensfähig

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert