Fundsache

Vorsicht mit Präsidentenwitzen!

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Der Rechtsschutzversicherer Arag warnt Kritiker von Bundespräsident Christian Wulff davor, es mit Späßen über den Politiker allzu heftig zu treiben. Denn: Die Ehre des Bundespräsidenten genießt einen besonderen Schutz, sagen Arag-Experten.

Ähnlich wie die Majestätsbeleidigung in Monarchien steht eine Verunglimpfung des Bundespräsidenten unter Strafe und kann mit Gefängnis von drei Monaten bis fünf Jahren bestraft werden.

Wer sich trotzdem einen allzu derben Witz nicht verkneifen kann, braucht allerdings derzeit keine Strafverfolgung zu fürchten. Denn die kann nur dann eingeleitet werden, wenn der Bundespräsident die Behörden dazu ermächtigt.

"Damit ist derzeit eher nicht zu rechnen, da dies die ohnehin schon kritische Berichterstattung noch verstärken würde", so die Experten. (acg)

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