Europäischer Gerichtshof

Doping-Kontrolle ohne Ankündigung ist rechtens

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte lehnt Klage ab: Topsportler müssen im Voraus ihren Aufenthaltsort benennen.

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Kein Verstoß gegen die Menschenrechte laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte: Spitzensportler müssen Doping-Kontrolleuren im Voraus ihren Aufenthaltsort verraten.

Kein Verstoß gegen die Menschenrechte laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte: Spitzensportler müssen Doping-Kontrolleuren im Voraus ihren Aufenthaltsort verraten.

© diego cervo / stock.adobe.com

STRAßBURG. Doping-Fahnder dürfen Profisportler aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verpflichten, Monate im Voraus Angaben zu ihren Aufenthaltsorten zu machen. Das sogenannte Whereabouts-System verstoße nicht gegen die Menschenrechte der Sportler, urteilten die Straßburger Richter am Donnerstag.

Geklagt hatten zahlreiche französische Sportverbände und Dutzende Profisportler gegen die in Frankreich angewendete Praxis, die so auch in Deutschland und anderen Ländern zum Einsatz kommt. Das System sieht unter anderem vor, dass ausgewählte Topsportler drei Monate im Voraus täglich eine Stunde benennen, während der sie für unangekündigte Tests zur Verfügung stehen.

Diese Vorschrift beeinträchtige zwar das Privatleben der Sportler, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Auflagen seien aber gerechtfertigt, denn ohne sie steige das Risiko von Doping stark an – mit Risiken für die Gesundheit der Sportler. Außerdem bringe professionelles Doping auch Gefahren für Freizeitsportler mit sich. Insbesondere junge Sportler könnten dopenden Profis nacheifern.

Aus Sicht der klagenden Sportler verletzt das in Frankreich angewendete System ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Außerdem sehen sie sich in ihrem Recht auf Freizügigkeit eingeschränkt.

Dagegen führten die Richter ins Feld, dass die Sportler selbst den Ort wählen können, an dem eine mögliche Kontrolle stattfindet. Die von Frankreich eingeführten Regeln seien konform mit den Prinzipien der Welt-Anti-Doping-Agentur, heißt es in der Urteilsbegründung. (dpa)

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