Der Fall Viagra®: Sex auf Kassenkosten?

Ein völlig neues Arzneimittel gegen erektile Dysfunktion, Viagra®, macht Schlagzeilen. Sprengt das die GKV-Finanzen? Der Bundesausschuss handelt noch vor der Markteinführung und grenzt Viagra® aus. Ein rechtswidriger Akt mit Seehofers Billigung.

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Köln, 5. August 1998. Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen beschließt, dass Viagra® (Sildenafil) zur Behandlung der erektilen Dysfunktion keine Kassenleistung ist. Noch bevor das Präparat auf den deutschen Markt kommt, ist es damit von der Erstattung ausgeschlossen.

"Dies ist die bedeutsamste Entscheidung, die der Bundesausschuss je zu treffen gehabt hat", sagt der Ausschuss-Vorsitzende, Staatssekretär a. D. Karl Jung.

In der Tat: Es ist das erste Mal in seiner mehr als 60-jährigen Geschichte, dass der Bundesausschuss eine Entscheidung öffentlich und in einer Pressekonferenz begründen muss.

Wie ungewöhnlich das ist, zeigt sich an Karl Jungs unwirsche Reaktion auf offenkundig ungewohnte Nachfragen von Journalisten: "Was fragen Sie so inquisitorisch!?"

Die öffentliche Rechtfertigung ist freilich unumgänglich, weil bereits seit Monaten in den Medien über das delikate Thema berichtet wird. In der Sache selbst hat der Bundesausschuss eine weitreichende Entscheidung zu treffen - nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Frage, ob er überhaupt dazu befugt sei.

Erstmals grenzt der Bundesausschuss die Therapie bei einer Krankheit aus, die in vielen Fällen Folgeerscheinung einer schweren Grunderkrankung ist.

Erstmals hat der Bundesausschuss über die Erstattungsfähigkeit einer Innovation in der GKV zu entscheiden, noch bevor sie auf den Markt gekommen ist.

Beschluss von den Gerichten kassiert

Und erstmals hat sich der Bundesausschuss mit dem Phänomen befasst, das von manchen als "Lifestyle-Medizin" bezeichnet wird und damit eine Grundsatzentscheidung getroffen, wo der Versorgungsauftrag eines solidarischen Sachleistungssystems endet.

In diesem Punkt hat Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer, der bis dahin immer den Standpunkt vertrat, Leistungsausgrenzungen seien dem Gesetzgeber vorbehalten, dem Bundesausschuss ausdrücklich den Rücken gestärkt.

Nicht zuletzt spielen aber auch Befürchtungen eine Rolle, Viagra® könne die GKV-Finanzen sprengen. Munition dafür hat der damalige stellvertretende KBV-Hauptgeschäftsführer Lothar Krimmel geliefert: Nach seiner - unseriösen - Schätzung gibt es 7,5 Millionen Männer mit erektiler Dysfunktion in Deutschland.

Wollten die nach der Regel Luthers zweimal in der Woche Sex haben, dann koste dies die GKV bei einem Pillenpreis von 30 DM insgesamt 23,4 Milliarden DM - zwei Drittel des GKV-Arzneimittelbudgets.

Begründet hat der Bundesausschuss seine Entscheidung aber ganz anders. Denn eine erektile Dysfunktion werde von den Betroffenen subjektiv sehr unterschiedlich bewertet.

Da das Sexualverhalten und -empfinden individuell sei, gebe es kein "sexuelles Verhaltensmodell", zu dem Richtlinienvorgaben über den wirtschaftlichen Gebrauch solcher Arzneimittel gemacht werden könnten.

Die Sozialgerichte sehen das anders und verurteilen die Kassen zur Leistung. Ab dem 1. Januar 2004 wird Sildenafil mit anderen "Lifestyle-Arzneimitteln" durch Gesetz als GKV-Leistung ausgeschlossen. (HL)

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