Highlights 1998
Alte Ärzte - Risiko für Patienten
Karlsruhe, 17. April 1998. Die Altersgrenze von 68 Jahren für Vertragsärzte verstößt nicht gegen die Berufsfreiheit nach dem Grundgesetz. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesverfassungsgericht.
Zwei Ärzte hatten Verfassungsbeschwerde gegen die mit dem Gesundheitsstruktur-Gesetz von 1992 geschaffenen Zulassungsbeschränkungen eingelegt. Diese Beschwerden hat das Gericht nicht zur Entscheidung angenommen.
In der Begründung heißt es, die Regelung diene dem Gesundheitsschutz der Patienten, weil die Tätigkeit als Vertragsarzt hohe Anforderungen an die Leistungsfähigkeit stelle.
"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass die Gefahr einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit auch heute noch mit zunehmendem Alter größer wird", heißt es in der Begründung des Beschlusses.
Inzwischen ist die Altersbeschränkung wieder abgeschafft - ältere Ärzte sind aktuell keine Gesundheitsgefahr mehr für Patienten.