Bundestags-Beschluss

Für Diesel-Fahrverbote soll es Ausnahmen geben

Müllabfuhr, Feuerwehr und nachgerüstete Busse: Bei Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten soll es Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge geben. Zudem wird die Grenze für Fahrverbote angehoben.

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Wann ein Fahrverbot für ein Diesel-Fahrzeug greift, soll künftig neu definiert werden.

Wann ein Fahrverbot für ein Diesel-Fahrzeug greift, soll künftig neu definiert werden.

© rdnzl / stock.adobe.com

BERLIN. Gelten soll das neue Gesetz für Autos der neueren Abgasnorm Euro 6 und verschiedene nachgerüstete Diesel-Fahrzeuge Ausnahmen für ein Fahrverbot geben. Das hat der Bundestag am Donnerstagabend beschlossen.

Verschont sein sollen laut Gesetz auch jeweils nachgerüstete Busse, schwere Fahrzeuge von Müllabfuhr, Feuerwehr und privaten Entsorgern sowie Handwerker- und Lieferfahrzeuge. Auch ältere Diesel, die nach Verbesserungen der Abgasreinigung weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen, sollen ausgenommen werden.

Generell sollen Fahrverbote künftig erst ab einer Belastung von 50 Mikrogramm Stickoxid (NO2) pro Kubikmeter Luft als verhältnismäßig gelten – weil der Grenzwert von 40 Mikrogramm auch anders erreicht werden kann. Ob dies in der Praxis Fahrverbote verhindert, dürften Gerichtsurteile zeigen.

Umweltstaatssekretär Florian Pronold (SPD) betonte, der Grenzwert werde nicht verändert. „Fahrverbote sind ein hartes Mittel, und sie sind erst dann verhältnismäßig, wenn nicht mit anderen Mitteln abzusehen ist, dass sehr bald die Grenzwerte eingehalten werden können.“ Von der Opposition kam scharfe Kritik.

Fahverbot-Kontrollen werden auch neu geregelt

Das Gesetz soll an diesem Freitag abschließend in den Bundesrat kommen – zusammen mit einem zweiten Gesetz zur Regelung von Kontrollen der Fahrverbote, das der Bundestagebenfalls am Donnerstagabend beschlossen hat. Im Plenum war dazu ein sogenannter Hammelsprung nötig. Der Grund: Bei der normalen Abstimmung war keine eindeutige Mehrheit der großen Koalition erkennbar, wie Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki feststellte.

Bei dem Verfahren müssen die Abgeordneten durch drei Türen - für Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung – in den Plenarsaal gehen. Dazu kam auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU), die an einer Sitzung des Koalitionsausschusses von Union und SPD teilnahm, zurück ins Plenum.

Die Auszählung des Hammelsprungs ergab eine Mehrheit von 249 Stimmen gegen 198 Nein-Stimmen.

Das Gesetz sieht vor, dass zur Überprüfung von Fahrverboten Daten „spätestens zwei Wochen nach ihrer erstmaligen Erhebung“ gelöscht werden sollen und nur für diesen Zweck verwendet werden dürfen. Ursprünglich war eine Frist von sechs Monaten vorgesehen.

Daten aus dem Fahrzeugregister sollen nur kurz in einem Zwischenspeicher der mobilen Geräte abgelegt werden dürfen. Fest installierte Geräte scheiden demnach aus, ebenso Videoaufnahmen. (dpa)

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