Interview

Kripo befürwortet Einsatz von Ärzten bei Leichenschau

Kriminalhauptkommissar Stephan Schriever befürwortet eine unabhängige, qualifizierte Leichenschau im Krankenhaus, die von spezialisierten Ärzten vorgenommen werden sollte. Warum er das gutheißen würde, erläutert er im Gespräch mit der „Ärzte Zeitung“.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:
Kann die Polizei die Leichenschau so gut wie der Arzt? Hauptkommissar Stehphan Schriever hätte gerne ärztliche Unterstützung.

Kann die Polizei die Leichenschau so gut wie der Arzt? Hauptkommissar Stehphan Schriever hätte gerne ärztliche Unterstützung.

© Photographee.eu / stock.adobe.com

Stephan Schriever: Weil uns als Polizei im Krankenhaus zunächst einmal das medizinische Fachwissen fehlt. Dennoch sind wir verpflichtet zu ermitteln und eine Leichenschau durchzuführen, wenn wir gerufen wurden. Gerade, wenn ein Patient nach schwerwiegenden Operationen gestorben ist, können wir realistisch nicht entscheiden, ob es bei einer Operation oder der Behandlung zu Fehlleistungen gekommen ist.

Kriminalhauptkommissar Stephan Schriever

Kriminalhauptkommissar Stephan Schriever

© privat

Wir nehmen die Angaben der Ärzte entgegen und unterrichten die Staatsanwaltschaft. Um Unregelmäßigkeiten und oder Fehler erkennen zu können müsste ein speziell ausgebildeter und externer Arzt die Leiche begutachten und die Behandlung auf Plausibilität überprüfen. Anstatt dessen wird die Polizei jetzt immer öfter in die Kliniken gerufen.

Ist das die Folge der neuen Gesetzgebung in Niedersachsen?

Schriever: So ist es. Das neue Bestattungsgesetz schreibt vor, dass die Krankenhäuser immer dann die Polizei informieren müssen, wenn ein Patient während der Operation oder im Laufe von 24 Stunden danach stirbt.

Ich meine, dass diese Regel völlig überzogen ist! Wir müssen inzwischen schätzungsweise doppelt so oft in die Krankenhäuser, um Leichensachen zu bearbeiten als vor dem neuen Gesetz. Gerade in Spezialkliniken, etwa für Herzpatienten, kommen solche Todesfälle sehr häufig vor, weil dort Schwerstkranke noch operiert werden, was in anderen Krankenhäusern nicht mehr möglich ist

 Und entsprechend oft sind wir dann dort. Solche schicksalhaften Krankheitsverläufe müssen aber weder Polizei noch Staatsanwaltschaft beschäftigen! Die Polizei kann da eigentlich fast nie weiterhelfen.

Warum nicht?

Schriever: Bei jeder Meldung eines Sterbefalls ist durch die Polizei der Leichnam zu untersuchen. Wir müssen ihn von Kopf bis Fuß begutachten, zum Beispiel das Schädeldach abtasten, Verletzungen am Körper feststellen, Leichenstarre und Temperatur dokumentieren und so weiter.

Dann spricht man mit dem Arzt, der den Tod festgestellt hat, gegebenenfalls mit dem Operateur und auch mit dem Hausarzt des Toten und natürlich mit den Angehörigen, um sich ein Bild zu machen. Zusätzlich werden Fotos gefertigt.

Das Ergebnis muss aufwändig verschriftet werden und die Staatsanwaltschaft erhält Kenntnis. Diese entscheidet dann, ob alles plausibel ist und der Leichnam freigegeben oder obduziert wird.

Mit der Bearbeitung einer „Leichensache“ ist die Polizei meistens vier bis sechs Stunden beschäftigt. Ob aber wirklich ein ärztlicher Fehler vorliegt oder gar eine vorsätzliche oder fahrlässige Straftat durch Pflegepersonal, kann die Polizei fast nie seriös entscheiden.

Was fordern Sie – auch in Ihrer Funktion als stellvertretender Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter des Landesverbands Niedersachsen?

Schriever: Eine Leichenschau mit einhergehender Plausibilitätsprüfung der Krankengeschichte des Patienten durch spezialisierte unabhängige Ärzte. Das würde zu mehr Patientensicherheit und deutlich weniger Polizeiarbeit führen. Die Polizei ist nur bei in begründeten Verdachtsfällen gefordert.

Haben Sie überhaupt schon einmal Unregelmäßigkeiten in Krankenhäusern aufgedeckt?

Schriever: Ich bin jetzt 43 Jahre bei der Kripo und kann mich an keinen Fall erinnern, der zu einer Anklage eines Krankenhausarztes wegen eines Behandlungsfehlers geführt hat. Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes werden Krankenhausleichen weiterhin selten obduziert.

Das passiert am ehesten, wenn Angehörige Vorwürfe erheben. Ebenso selten sind toxikologische Untersuchungen bei Krankenhaustoten. Ich befürchte, dass es durchaus einen neuen „Fall Högel“ geben kann. Ich bin auch überzeugt, dass es vermehrt in Alten- und Pflegeheimen oder auch bei häuslicher Pflege aus verschiedenen Gründen zu Tötungshandlungen – auch durch Unterlassungsdelikte – kommt.

Uns würde wohl nur etwas auffallen, wenn wir ständig gleichartige Todesfälle in einem bestimmten Krankenhaus mit demselben diensthabenden Personal zu bearbeiten hätten. Da würden wir schon fragen – was ist da los? Abgesehen davon machen aber auch Ärzte mal Fehler.

Meldung Sterbefall: Aufgaben der Polizei

  • Untersuchung Leichnam: Bei jeder Meldung eines Sterbefalls muss die Polizei den Leichnam untersuchen, eventuelle Verletzungen, Leichenstarre und Temperatur dokumentieren.
  • Gespräche führen: Der Polizist muss mit dem Hausarzt, dem Arzt, der den Tod feststellt, eventuell mit dem Operateur und den Angehörigen sprechen.
  • Fotos: Zusätzlich muss die Polizei Fotos vom Leichnam anfertigen.

Lesen Sie dazu auch: Bestattungsgesetz Niedersachsen: Leichenschau kurz vor der Einäscherung – zu spät?

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