Flüchtlingsversorgung

Bringt Rahmenvertrag endlich Sicherheit für Ärzte?

Der neue Rahmenvertrag zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen in Landeseinrichtungen soll die Arbeit für Ärzte in NRW einfach und unbürokratisch machen. Doch der Hausärzteverband fordert Nachbesserungen.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. In Nordrhein-Westfalen steht der Rahmenvertrag zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen in den zentralen Einrichtungen des Landes.

Wesentliche Bestandteile der zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Landesregierung ausgehandelten Vereinbarung sind der Umfang der Erstuntersuchungen von Asylbewerbern und mögliche Verordnungen sowie Abrechnung und Vergütung der ärztlichen Leistungen.

Die Vereinbarung soll ab dem 1. Oktober gelten, berichtete der Vorsitzende der KV Nordrhein (KVNo), Dr. Peter Potthoff, auf der Vertreterversammlung in Düsseldorf. "Vertragsärzte sind ohne Antrag teilnahmeberechtigt", sagte er. Für Nicht-Vertragsärzte ist ein besonderes Verfahren vorgesehen.

Die Abrechnung wird für die KV erfolgen und nicht mehr über die Bezirksregierung Arnsberg. Nach Angaben von Potthoff reicht es, wenn die Ärzte bei der KV eine Liste mit Namen und Geburtsdaten der Patienten einreichen. Dort sollen die geleistete Erstuntersuchung sowie gegebenenfalls Impfungen und Röntgenuntersuchungen dokumentiert werden.

Für die Erstuntersuchung erhalten die Ärzte pauschal 25 Euro pro Patient, für Impfungen pauschal 11 Euro und für jede Röntgenuntersuchung auf Tuberkulose 20 Euro.

Erstuntersuchung von Flüchtlingen vereinfachen und beschleunigen

Auch der 2. Vorsitzende der KV Westfalen-Lippe Dr. Gerhard Nordmann begrüßte die Vereinbarung. "Die Ärzte erhalten endlich Sicherheit in Abrechnungs- und Verordnungsfragen", sagte er der "Ärzte Zeitung".

Die KV hätten ihren Sachverstand und ihre Erfahrung in die Verhandlungen eingebracht, um die Organisation bei den Erstuntersuchungen von Flüchtlingen zu vereinfachen und zu beschleunigen.

"Eines unserer Hauptanliegen bei der Vertragsgestaltung war es, die Teilnahme für die Ärzte so einfach und unbürokratisch wie möglich zu gestalten."

Bei der KVNo-VV machten sich Vertreter des Hausärzteverbands dafür stark, die Erstuntersuchungen als GOÄ-Leistungen abzurechnen. Die GOÄ-Liquidation könne die KV nicht für ihre Mitglieder übernehmen, wies Potthoff den Vorschlag zurück.

"Wir wären dann ein Inkassounternehmen und würden an einem Markt, an einem Wettbewerb teilnehmen." Das würde der KV wohl Klagen von den Unternehmen einbringen, die in diesem Bereich tätig sind.

Bei der Versorgung der Flüchtlinge müsse es ein Priorisierungssystem geben, forderte der Vorsitzende des nordrheinischen Hausärzteverbands Dr. Dirk Mecking.

"Die Politik muss uns klare Vorgaben geben, was für Flüchtlinge bereit steht und was nicht." Der einzelne Arzt vor Ort solle nicht entscheiden müssen, wer eine Impfstoff-Dosis erhält und wer nicht.

Die aktuelle Problematik zeige, dass zudem ein Triage-System notwendig sei, betonte sein Stellvertreter Dr. Oliver Funken. Vertreter paramedizinischer Berufe müssten im Vorfeld entscheiden, wer einen Arzt braucht.

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