Kommentar – Flüchtlinge

Umstrittene Altersfeststellung

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Zu Recht ist die Altersbestimmung von Flüchtlingen per Röntgenuntersuchung umstritten. Ein solcher Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist keine Bagatelle, das wissen nicht nur Ärzte – auch Gesundheitsminister Jens Spahn hat das eingeräumt.

Das Instrument sollte daher nur bei schweren Straftaten angewendet werden. Doch auch wenn es um die Klärung des Anspruchs auf Sozialleistungen geht, hat der Staat Rechte, einen Sachverhalt wie das Alter eines Antragstellers zu überprüfen. Doch gibt es in Deutschland uneinheitliche Regelungen, wann zum Beispiel bei Flüchtlingen welche Methode zur Altersfeststellung angewendet werden darf.

Mehr Klarheit durch ein Gesetz könnte helfen. Das gilt umso mehr, wenn bald ein von der Fraunhofer Gesellschaft entwickeltes Verfahren zur Verfügung steht, das eine Altersfeststellung per Ultraschall des Handgelenks ermöglichen soll.

Das wäre, wenn es denn zuverlässig ist, ärztlich auf jeden Fall eher zu rechtfertigen als die Anwendung von Röntgenstrahlen. Die Bundesregierung fördert die Entwicklung mit einer Million Euro. Recht so! Je schneller diese medizintechnische Innovation nach Evaluation einsetzbar ist, die hilft, ethische Bedenken auszuräumen, desto besser.

Lesen Sie dazu auch: Spahn: Alter von Flüchtlingen per Ultraschall prüfen

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