TIPP DES TAGES
Bausparvertrag kann übertragen werden
Wollen Ärzte ihren Bausparvertrag nicht selbst zur Finanzierung einsetzen, so gibt es auch die Möglichkeit, den Anspruch auf das zinsfeste Darlehen an einen Angehörigen weiterzugeben. Eine Übertragung an einen Dritten liegt zwar im Ermessen der Bausparkasse - diese stimmt in der Regel jedoch zu. Vorausgesetzt, derjenige, der den Bausparvertrag übernehmen will, kann ausreichende Bonität nachweisen und ist Angehöriger gemäß Paragraf 15 der Abgabenordnung (AO). Dazu zählen Eheleute, Verlobte, Kinder, aber auch Geschwister. Nur in Ausnahmefällen stimmen die Bausparkassen der Übertragung auf Nichtangehörige zu. Allerdings können in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch andere Vorschriften festgelegt sein. Es ist ratsam, sich beim Kundenberater darüber zu informieren.