Highlights 1983
BSG legalisiert Kooperation
Kassel, 26. April 1983: Das Bundessozialgericht entscheidet in einem wegweisenden Urteil, dass fachübergreifende Gemeinschaftspraxen zulässig sind.
Es ermöglicht damit die Kooperation von Ärzten verschiedener Disziplinen in einer Praxis.
Voraussetzung, so die Richter: Die freie Arztwahl muss erhalten bleiben, Ärzte dürfen ihr Fachgebiet nicht überschreiten, die Abrechnung von Ärzten verschiedener Gebiete muss getrennt erfolgen, und die Wirtschaftlichkeitsprüfung einzelner Ärzte muss möglich bleiben.