Highlights 1983

BSG legalisiert Kooperation

Veröffentlicht:

Kassel, 26. April 1983: Das Bundessozialgericht entscheidet in einem wegweisenden Urteil, dass fachübergreifende Gemeinschaftspraxen zulässig sind.

Es ermöglicht damit die Kooperation von Ärzten verschiedener Disziplinen in einer Praxis.

Voraussetzung, so die Richter: Die freie Arztwahl muss erhalten bleiben, Ärzte dürfen ihr Fachgebiet nicht überschreiten, die Abrechnung von Ärzten verschiedener Gebiete muss getrennt erfolgen, und die Wirtschaftlichkeitsprüfung einzelner Ärzte muss möglich bleiben.

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