Ärzte Zeitung, 18.04.2012
Die Umtauschbedingungen sind im Staatsvertrag zwischen Bundesrepublik und DDR zur Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion festgelegt.
Eins zu eins für Personen zwischen 14 und 60 Jahren bis zu 4000 DDR-Mark, bei älteren sogar bis zu 6000 DDR-Mark.
Guthaben, die bis Ende 1989 entstanden waren, wurden zwei zu eins, später entstandene Guthaben drei zu eins umgetauscht. Die Vereinigung ist nun programmiert.