Anstellung nur bei gleichem Fach

Veröffentlicht:

Kassel, 25. Juni 1996. Fachärzte dürfen in ihrer Praxis für die Behandlung von Kassenpatienten keine praktischen Ärzte einstellen. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts gilt dies sogar dann, wenn es sich bei dem Bewerber um die Ehefrau des Facharztes und Praxisinhabers handelt. Die höchsten Sozialrichter führten in ihrem Urteil aus, Voraussetzung für ein Arbeitsverhältnis sei, das der angestellte Arzt die gleiche medizinische Fachrichtung wie der Praxisinhaber vorweisen muss. Die restriktive Rechtsprechung ist inzwischen obsolet.

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Aktuelle Forschung

Das sind die Themen beim Deutschen Parkinsonkongress

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert