Highlights 2001
Bundestag beschließt Ende des Kollektivregresses
Berlin, 19. Oktober 2001. Für Vertragsärzte ist der 19. Oktober ein guter Tag. Der Bundestag beschließt das Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz.
Das heißt, Arzneibudget und Kollektivregress gehören der Vergangenheit an. An die Stelle der starren Budgets treten Zielvereinbarungen, auf Praxisebene gelten nun Richtgrößen.
Mit dem Ende des Kollektivbudgets in Verbindung mit dem Kollektivregress wurde ein neun Jahre zuvor eingeführtes Instrument wieder abgeschafft, das bei Ärzten Bedrohungsgefühle ausgelöst hatte.
Ein Kollektivregress sollte vollzogen werden, wenn die Ärzte in einer KV mehr Medikamente verordnen, als ihnen das Gesamtbudget zugestanden hätte. Ausgesprochen wurde er nie.
Allerdings drohten Ärzten nun bei Überschreitung ihrer Richtgrößen Regresse. Aber auch diese Gefahr ist mittlerweile weitgehend gebannt.
Durch die Rabattverträge können die tatsächlichen Verordnungskosten meist nicht konkret ausgerechnet werden. Ein Schaden, der durch unwirtschaftliches Verordnen entstanden sein soll, müsste von den Kassen aber korrekt beziffert werden.
Zudem schreibt das Anfang 2012 in Kraft getretene Versorgungsgesetz bei erstmaliger Auffälligkeit den Grundsatz "Beratung vor Regress" vor. Das gilt auch für Altfälle.