Highlights 2010

Richter stoppen Datenhunger

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2. März 2010. Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittenen Regelungen Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig und nichtig erklärt.

Die Richter in Karlsruhe verlangten vom Bund, dass die Verwendung der Daten klarer und stärker begrenzt sowie die Datensicherheit gewährleistet werden muss.

Unter diesen Voraussetzungen wäre die Speicherung der Daten von Telefon- und Internetverbindungen auch aus Arztpraxen aber zulässig. Ausnahmen müsse der Gesetzgeber laut dem Bundesverfassungsgericht nur für die Telefonseelsorge und andere anonyme Beratungsdienste vorsehen.

Unter Ärzten hagelte es Kritik im Vorfeld des Gesetzes: Es gab wenig Verständnis dafür, dass Ärzte und Psychotherapeuten weniger vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen geschützt sein sollten als Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete.

Nach dem Urteil sehen Ärztevertreter noch einmal Hoffnungen zur Nachverhandlung: "Die massenhafte Speicherung von Telefondaten von Ärzten und ihren Patienten verhindert keine Terrorakte, sie beschädigt aber das Vertrauen", erklärte der damalige Vorsitzende des NAV-Virchow-Bundes Dr. Klaus Bittmann.

Über die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung herrscht bis 2012 Uneinigkeit zwischen Bundesregierung und EU-Kommission, sowie auch innerhalb der Bundesregierung. Es ist nicht abzusehen, ob es eine neue Regelung vor den Bundestagswahlen 2013 gibt. (bee)

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