Ein Gesetz für die Versorgung auf dem Land

Mehr junge Ärzte als Hausärzte in die Regionen - das ist das Ziel des Versorgungsstrukturgesetzes 2011. Doch herausgekommen ist ein kleinteiliges Paragrafenwerk, das die traditionellen Träger der Selbstverwaltung stärkt.

Veröffentlicht:
Der Landarzt auf dem Weg zu seinen Patienten. Die Bundesregierung will mit dem Versorgungsstrukturgesetz die Niederlassung auf dem Land attraktiv machen.

Der Landarzt auf dem Weg zu seinen Patienten. Die Bundesregierung will mit dem Versorgungsstrukturgesetz die Niederlassung auf dem Land attraktiv machen.

© Rose

1. DEZEMBER 2011: Im Bundestag wird die dritte Lesung zum "Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-VStG) aufgerufen - eine Debatte zu einem Gesetzeswerk, an dem die Regierung seit Monaten gearbeitet hat.

Die ersten Eckpunkte und die ersten Verhandlungen mit den Ländern im April liefen noch unter der Federführung vom damaligen Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP), der im Mai an seinen Parteikollegen Daniel Bahr das Amt übergab.

Im Juli folgte ein Rüffel aus dem Finanzministerium: Die Reform sei so unfinanzierbar. Bahr musste nachsitzen.

Im Dezember ist es soweit, er kann sein Gesetz loben und der Kritik der Opposition widersprechen: Denn der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Karl Lauterbach, sieht ein "Ärzteversorgungsgesetz und Stärkungsgesetz der Kassenärztlichen Vereinigungen".

Bahr hält dagegen: "Patienten werden nicht besser versorgt, wenn der Arzt demotiviert ist."

Versorgung soll zukunftsfest gemacht werden

Das Ende der ambulanten Kodierrichtlinien

Die ambulanten Kodierrichtlinien sollten über neue Regeln für die Kodierung eine genauere Verschlüsselung der Diagnosen nach ICD-10 bringen. So sollte die Morbidität der Versicherten transparent und nachweisbar werden - mit Konsequenzen auch für die Höhe der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung. Doch waren die Kodierrichtlinien bei Ärzten an der Basis von Anfang an verhasst, weil sie einen hohen Mehraufwand bei der Dokumentation gebracht hätten. Lange ging es hin und her, es gab sogar bereits eine Testphase. Mit der Verabschiedung des GKV-VStG waren die Kodierrichtlinien dann aber endgültig vom Tisch.

In der Tat, die traditionellen Träger der Selbstverwaltung werden durch das Gesetz gestärkt. Angetreten war die Regierung, den Mangel an Landärzten zu beheben und junge Mediziner für eine Tätigkeit als Hausarzt zu begeistern.

Erstmals bestätigte eine Bundesregierung damit , dass auf Deutschland ein Mangel an Ärzten besonders in ländlichen Regionen zukommt.

Am Ende stand aber ein kleinteiliges, in die feinsten Verästelungen des Gesundheitswesens eingreifendes Paragrafenwerk: Von einer Reform der Bedarfsplanung, über die Ärztevergütung und die Einrichtung neuer Versorgungssektoren bis hin zu Schutzmechanismen für Versicherte von Kassen, die Pleite gehen, reicht das Instrumentarium. Damit soll die Versorgung zukunftsfest gemacht werden.

Vor allem von der Reform der bisherigen Bedarfsplanung hofft die Regierung, regionale Unter- und Überversorgung künftig besser steuern zu können. Lassen sich Ärzte in unterversorgten Gebieten nieder, bekommen sie Zuschläge. In überversorgten Gebieten kann es dazu kommen, dass die KV Praxen aufkauft. Doch dieser Teil des Gesetzes ist noch nicht abschließend geregelt.

Für niedergelassene Ärzte enthält das Gesetz eine wichtige Neuerung: Bei der erstmaligen Überschreitung des Richtgrößenvolumens um mehr als 25 Prozent soll es zunächst eine Beratung des Vertragsarztes geben.

Erst nach einer abermaligen Überschreitung kann ein Regress festgesetzt werden. Diese Regelung gilt auch für Verfahren, die bis Ende 2011 nicht abgeschlossen wurden. Das stellte das BMG in der AMG-Novelle im Juni 2012 klar.

Neue Anforderungen

Bei der Erarbeitung des Gesetzes spielten die Ländergesundheitsminister eine tragende Rolle. Die Ländervertreter wandten sich vehement gegen die zusätzliche spezialfachärztliche Versorgung.

Im Gegenzug schoss der Bund gegen die Länder: Damit das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig wird, wurden Änderungen zum Medizinstudium aus dem Gesetz gestrichen.

Doch das Versorgungsstrukturgesetz bringt neue Anforderungen an Kassenverbände und ärztliche Selbstverwaltung beim Kampf gegen Ärztemangel. Einige Regelungen treten erst 2013 in Kraft.

Die endgültige Wirkung des Gesetzes wird sich allerdings erst in einigen Jahren ablesen lassen -  dann, wenn alle neuen Gremien zuverlässig arbeiten und sich Strukturen gefestigt haben. (bee)

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Aktuelle Forschung

Das sind die Themen beim Deutschen Parkinsonkongress

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert