TIPP DES TAGES
Kollegen-Meinung spielt keine Rolle
Für Ärzte, die die Eröffnung einer Zweigpraxis planen, dürfte ein Urteil des Sozialgerichts Marburg gute Argumentationshilfe für das Genehmigungsverfahren liefern.
Das Gericht hat entschieden, dass es bei der Zustimmung zu einer Filiale nicht auf die Bedenken der Vertragsärzte ankommt, die im Planungsbereich bereits niedergelassen sind. Auch spielt es keine Rolle, ob der Planbereich schon überversorgt ist. Ausschlaggebend ist nach Ansicht des Sozialgerichts allein, ob sich durch die Zweigpraxis die Versorgung der Patienten vor Ort verbessert.
In dem entschiedenen Fall hatte die Kassenärztliche Vereinigung niedergelassene Pädiater angeschrieben und danach befragt, ob sie die Zweigpraxis eines Kollegen tolerieren würden. Die KV hätte jedoch nur die Verbesserung der Versorgung prüfen dürfen (Sozialgericht Marburg, Az.: S 12 KA 403/07).