TIPP DES TAGES
Immer Pauschalpreis vereinbaren!
Ärzte, die bauen oder renovieren, wissen: Nur selten werden die geplanten Preise gehalten. Wer sich dagegen absichern will, sollte sich nicht auf Kostenvoranschläge von Baufirmen und Handwerkern verlassen, sondern einen Pauschalpreis vereinbaren. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Coburg.
Demnach müssen es Bauherren hinnehmen, dass die tatsächlichen Kosten höher ausfallen als im Kostenvoranschlag avisiert. Im verhandelten Fall hatte eine Firma für den Fenstereinbau 2400 Euro mehr verlangt als ursprünglich vorgesehen. Dabei ist eine Abweichung um plus zehn Prozent nach Ansicht des Gerichts durchaus zumutbar. Bei einem vereinbarten Festpreis sind Bauherren besser abgesichert.
Az.: 12 O 81/09