TIPP DES TAGES
Zweimal Geld für verspätete Koffer
Kommen Koffer wegen eines Versehens der Fluggesellschaft zwei beziehungsweise vier Tage zu spät am Urlaubsort an, so kann es dafür zweimal Geld als Entschädigung geben. Und zwar ist dann sowohl die Fluggesellschaft selbst als auch der Reiseveranstalter in der Pflicht. Letzterer musste im konkreten Fall wegen des Reisemangels durch den Erfüllungsgehilfen Fluggesellschaft eine zusätzliche Entschädigung zahlen.
Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az.: 2/24 S 15/09