TIPP DES TAGES
So verlängert der Fiskus die Frist
Am 31. Mai endet die Abgabefrist für die Steuererklärung. Praxisinhaber, die ihre Steuererklärung mit Steuerberater machen, haben zwar bis zum 31. Dezember Zeit. Aber bis alle Unterlagen zusammengesucht und die Formulare ausgefüllt sind, kann auch das knapp werden. Die Frist lässt sich jedoch meist problemlos verlängern. Dazu sollten Praxischefs zunächst ihren Sachbearbeiter beim Finanzamt telefonisch kontaktieren. In der Regel wird dann eine formlose Fristverlängerung von wenigen Wochen gewährt. Wer mehr Zeit benötigt, stellt einen schriftlichen Antrag auf Fristverlängerung. Dieser sollte dann aber mit dem Ausbleiben wichtiger Unterlagen, Krankheit oder außergewöhnlich hohem Arbeitsanfall begründet sein.