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Haustürkredite dürfen widerrufen werden

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Ärzte, die Kreditverträge bei sich zu Hause oder in ihrer Praxis abschließen, können innerhalb von 14 Tagen von den Verträgen zurücktreten. Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich beschlossen, dass diese Kreditverträge genau wie andere Haustürgeschäfte behandelt werden müssen.

Vor Gericht ging es um zwei Fälle, in denen Anlageberater Kundinnen in der Wohnung oder am Arbeitsplatz Darlehen vermittelt hatten, um Beteiligungen an einem Immobilienfonds zu finanzieren. Die beiden Frauen kündigten ihren Kredit. Vor Gericht bekamen sie Recht.

Ärzte, die sich in einer ähnlichen Lage befinden, können ihrer Bank einfach mitteilen, dass sie von dem Vertrag zurücktreten wollen. Eine Begründung ist nicht nötig. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte den Widerruf per Einschreiben und Rückschein verschicken.

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